Kann man sich wenn man beide Elternteil noch hat von jemand fremden Adoptieren lassen?
Hallo ich wollte fragen ob man sich (volljährig) von jemanden adoptieren lassen kann wenn beide Elternteile noch leben?
Und wie ist das müssen einen die leiblichen Eltern “freigeben“ oder hat man dann z.b. einfach zwei offizielle Väter? Und hat man dann noch einen Anspruch vom Erbe vom leiblichen Vater oder fällt das dann weg? Vielen lieben dank
4 Antworten
Zunächstmal ist die Minderjährigenadoption und die Volljährigenadoption zu unterscheiden.
oder hat man dann z.b. einfach zwei offizielle Väter?
Bei der Volljährigenadoption ist es genau so, da hier das alte Verwandschaftsverhältnis nicht erlöscht. Unter bestimmen Voraussetzungen kann man aber beantragen das die Wirkung die der Minderjährigenadoption ist und die alte Verwandschaft erlöscht.
Vorausetzung der Volljährigenadoption ist in der Regel ein Eltern-Kind Verhältnis.
Letztendlich stellt sich die Frage, warum man sich adoptieren lassen möchte, obwohl die Eltern noch leben. Auch stellt sich die Frage, warum man sich adoptieren lassen möchte, obwohl Volljährigkeit besteht. Einfach so wird das nicht möglich sein. Das Gericht möchte schon entsprechende Gründe dafür vorgelegt bekommen. Wie Du dem Artikel entnehmen kannst, hat das auch erbliche Gründe.
Erstmal, ja kann man. Voraussetzung ist meist das zwischen dem Adoptionseltern und dem Adoptions"Kind" bereits eine Eltern-Kind Beziehung besteht.
Genaueres weiß ich leider nicht
Wenn ein Kind adoptiert wird, dann müssen die leiblichen Eltern zustimmen.
Erben von den leiblichen Eltern entfällt dann natürlich. Du hast mit ihnen nämlich juristisch nichts mehr zu tun.
Wie eine "Erwachsenenadoption" verläuft weiß ich nicht.
falsch......
"Das verwandschaftsverhältnis erlischt in der regel nicht"
erlischt.
Anders verläuft die....
Das verwandschaftsverhältnis erlischt in der regel nicht. Ebenso bleiben erb- bzw. unterhaltsansprüche bestehen. Elternunterhalt kann man so nicht umgehen