Erbrecht-haben uneheliche Kinder Anspruch?

12 Antworten

Nach § 1924 I BGB sind alle Kinder am Nachlass ihrer Mutter gesetzl. erbberechtigt. Auf deren regen Kontakt oder freundlichem Umgang mit ihrer Mutter käme es nicht an.

Sollte deine Mutter ein oder alle anderen Kinder von ihrer Erbfolge gewillkürt, etwa testamantarisch ausschliessen, können sie gem. § 2303 BGB den zu ihrem Erbrecht hälftigen Pflichtteil in Geld beanspruchen. Dieser Mindestanspruch ist nicht umgehbar und wäre von den Erben innerhalb von 30 Tagen nach Geltendmachung auszubezahlen.

Die Frist ihrer Forderung beträgt n. § 195 BGB für Erbfälle 3 Jahre, beginnend am Ende des Jahres, in dem Pflichttreilsberechtigte Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung bzw. nachlassschmälernden Schenkung hätten.

Dies hat der Antragsgegner zu beweisen. Dies ist stets der begünstigte Erbe, der die Beteiligung eines Pflichtteilsberechtigten an der Erbmasse zu verhindern versucht. Vor Gericht hat dieser plausibel darzulegen, wann der enterbte Pflichtteilsberechtigte von den anspruchsbegründenden Tatsachen – dem Ableben des Verwandten und der Enterbung und/oder lebzeitiger Schenkung – erfahren hat bzw. hätte ohne grobe Fahrlässigkeit erfahren können. Keine gute Idee, seine Halbgeschwister dem Nachlassgericht zu verschweigen, denn dann schwebt das Damoklesschwert ihrer Pflichtteilsforderung aus kenntnisunabhängiger Verjährung satte 30 Jahre lang (!) über dir, sogar deinen Erben :-O

Sollte deine Mutter dir ihren halben Hausanteil schenken, können sie den Schenkungswert 10 Jahrer lang, ab dem zweiten alljährlich um jeweils 10% abschmelzend, zu diesem Pflichteil als Ergänzung hinzugerechnet verlangen, § 2325 BGB.

G imager761

Die Kinder aus erste Ehe sind ja nicht unehelich ;)

Und ja, alle leiblichen Kinder sind zu gleichen Teilen erbberechtigt, oder, wenn ein Testament existiert, pflichtteilsberchtigt.

Ja, auch uneheliche Kinder sind erbberechtigt.

Lasst Euch von einem Anwalt beraten.

Die Kinder deiner Mutter sind aus dem Erbe der Mutter erbberechtigt.

Durch eine Schenkung/ Erbvertrag zu Lebzeiten kein hier eine Reduzierung vorgenommen werden.

Am Besten einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen!

Ja, sie sind die leinlichen Kinder deiner Mutter und somit erbberechtigt, da deiner Mutter das Haus zu 50% gehört. Sie wären von den 50% erbberechtigt.
Wenn es deine leibliche Mutter ist, sind das übrigens deine Halbgeschwister, nicht Stiefgeschwister.

Ja, deine Eltern könnten dir das Haus vorab überschreiben und sich mit einem Nießbrauchsrecht absichern. Eine Schenkung läuft 10 Jahre, bei höherem Wert als 400.000€ länger. Würden deine Eltern während einer laufenden Schenkung versterben, wären sie zum Teil noch erbberechtigt, nach diesen mindestens 10 Jahren fließt das Haus nicht mehr in die Erbmasse mit ein.

sich mit einem Nießbrauchsrecht absichern. Eine Schenkung läuft 10 Jahre

Wenn ein Nießbrauchrecht eingetragen ist, beginnt die 10-Jahres-Frist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, wenn der Nießbrauch nicht mehr in Anspruch genommen wird. Somit ist es möglich, dass auch nach viel längere Zeit noch Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden können.

Danke für den Link. Ist auch für mich gut zu wissen. Nur Ärger mit der Erberei, da freu ich mich jetzt schon nicht mehr auf Erbe, bei meinen Geschwistern...wie die Geier.