vater neu verheiratet

2 Antworten

Solange kein Testament vorhanden ist gilt die gesetzliche Erbfolge, d.h. die Kinder (= Erben erster Ordnung) und der Ehegatte erben. Der überlebende Ehegatte ist unabhängig vom ehelichen Güterstand neben den Abkömmlingen des Erblassers zu 1/4, neben Verwandten der zweiten Ordnung und neben Großeltern des Erblassers zu 1/2 als Erbe berufen.

Folgende Besonderheiten sind aber zu beachten: 1. Erbanteil bei Zugewinngemeinschaft
2. Erbanteil bei Gütertrennung
3. Erbanteil bei Gütergemeinschaft
4. Sonderrecht: 'Voraus' des Ehegatten

Ausfühlich unter:

gesetzliche erbfolge in Google eingeben, dann Gesetzliche Erbfolge Begriff Ehegatte Kind Kinder Stiefkinder anklicken!!!!

Solange der Vater lebt, gibt es nichts zu erben! Stirbt er, dann erben seine leiblichen Kinder das, was er in die neue Ehe an Vermögen eingebracht hat. Ist bei diesem Vermögen ein Wertzuwachs während der Dauer der Ehe zu verzeichnen und kein Zugewinnausggleich vereinbart, dann steht der Ehefrau die Hälfte dieses Zugewinnes zu, der während der Dauer der ehelichen Beziehung entstanden ist.