Ich habe das Haus meiner Eltern geerbt und bin verheiratet. Hat nun auch meine Frau Anspruch darauf?

5 Antworten

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Falls Du Geschwister hast, bekommen sie einen Erbanteil. Den musst Du ihnen ausbezahlen. Das hängt vom Wert des Hauses ab. Der wird anteilmäßig aufgeteilt. Deine Frau steht doch nicht im Grundbuch drin, oder? Hier habe ich Dir eine Seite rausgesucht, die Zugewinnausgleich und den Anspruch darauf erklärt. (www.scheidung-online.de/za.htm ) Lass Dich nicht vom Namen der Seiter irritieren. Ich denke ja nicht, dass Du dich nun scheiden lassen möchtest.

Alle bisherigen Antworten sind falsch ! Wenn Sie das Haus (allein) geerbt haben, ob vor oder während der Ehe, gehört es Ihnen allein. Ihre Ehefrau hat darauf keine Ansprüche. Nach § 1374 Absatz 2 BGB wird während der Ehe ererbtes Vermögen Ihrem sogen. Anfangsvermögen zugerechnet, was bedeutet, dass dieses Vermögen nicht dem Zugewinnausgleich im Fall der Scheidung unterliegt.

Zunächst einmal nein. Es kommt aber im Einzelfall drauf an. Wurde bereits vor der Ehe geerbt? Besteht Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung? Ist das Erbe z.B. durch Testament an bestimmte Bedingungen geknüpft? Im Zweifel hilt ein Fachanwalt für Ebrecht.

Als Erbe bist ja nur Du als Eigentümer eingetragen. Deiner Frau steht erst mal nichts von dem Haus zu. Nur bei der Scheidung wird im Falle der Zugewinngemeinschaft der Zugewinn der beiden Ehegatten, den sie in der Ehe erwirtschaftet haben ausgeglichen. Das Haus wäre z. b. Dein Zugewinn, der dann geteilt werden würde, wenn sonst keiner Zugewinn erwirtschaftet hat. Ich hoffe es ist einigermaßen klar ausgedrückt. Bei Gütertrennung sieht die Sache dann wieder anders aus. Am besten informierst Du Dich bei einem Anwalt, falls nötig.(hoffentlich nicht)!

Natürlich hat sie, die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Es sei denn, ihr habt einen notariellen Ehevertrag (Gütertrennung) geschlossen.

NinoD 
Fragesteller
 09.04.2010, 22:27

Nein haben keine Gütertrennung ,das heisst also zur Hälfte oder?

zathor  09.04.2010, 22:33
@NinoD

ja, aber das wird nur im Fall der Trennung (Scheidung) bedeutsam.

wellihamster  09.04.2010, 22:41
@zathor

Es hängt auch vom Zugewinn der Ehefrau ab, den sie in der Ehe gehabt hat. Steht im link, den ich unten rausgesucht habe.