Welches Erbe steht mir zu wenn mein Vater wieder geheiratet hat und weitere Kinder da sind?

5 Antworten

Also, Du bist mit den Kindern aus zweiter Ehe in gleichem Anteil erbberechtigt. Jetzt kommt es darauf an, wie viel Geld er Dir geben will. Auf jeden Fall kannst Du über einen Anwalt eine Schätzung des Hauses vornehmen lassen. Daraus ergibt sich dann die Dir zustehende Summe. Hinzu kommt sicher auch noch, was er an Barvermögen hat. Auf jeden Fall rate ich Dir zu einem Anwalt.

testament sonst pflichtteil besser abfinden

Dir stehen die gleichen Anteile zu wie den anderen Kindern.Wenn er dir jetzt schon ne "schöne" Summe auszahlen will und du meinst das passt, dann nimm sie. Er möchte bestimmt, dass das Haus in die Hände seiner jetzigen Kinder übergeht, deshalb das Angebot. Doch das kann man auch notariell festlegen wer was bekommt, hauptsache die Summe stimmt.

Wenn kein Testament vorliegt, bist Du gleichberechtigt mit Deinen Halbgeschwistern. Ich gehe mal davon aus, dass Dein Vater im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) lebt. In diesem Fall bleibt das, was vor der Ehe schon bestand, im Eigentum des einzelnen und was während der Ehe gemeisam erwirtschaftet wird, ist Vermögen. Um dieses Vermögen geht es. Ist Dein Vater nicht im Grundbuch eingetragen, bleibt das Haus bei der Ehefrau. Vom übrigen Vermögen erhält die Ehefrau zunächst 1/4 als Zugewinn und 1/4 als Erbteil = 1/2. Die restliche Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Abkömmlingen aufgeteilt. Dies wäre dann Dein gesetzliches Erbteil. Wenn Dein Vater ein Testament macht und seine Frau und Kinder als Alleinerben einsetzt, würdest Du Dein Pflichtteil beanspruchen können. Das wäre dann die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Will Dein Vater Dich also auszahlen, überleg es Dir. Dein Vater wird kein reicher Mann sein.

Verzichten, wie das Wort schon sagt, klingt nicht so ratsam.

Du hast die gleichen Erbansprüche gegen deinen Vater wie die anderen Kinder, aber nur von seinem Vermögen natürlich, von seiner Frau steht dir nix zu. Also wenn dein Vater jetzt noch 2 Kinder gemacht hätte, wäre dein gesetzlicher Anteil 1/3 von seinem Vermögen. Wenn er dich enterbt, wäre dein Pflichtteil die hälfte davon, also 1/6 von allem.

Rechne dir aus, was dein Vater ungefähr hat.

Das was er dir geben will, sollte sich irgendwo zwischen 1/6 und 1/3 bewegen, da du ansonsten bissel über den Tisch gezogen würdest, da du das sechstel eh bekommen würdest.