Kann ich einen Pflichtteil von dem Erbe meines Opas anfordern?
Also mein Opa ist letztes Jahr gestorben. Er hat alles meinem Vater vererbt. Jetzt möchte ich aber wissen ob ich einen Pflichtteil beantragen kann. Meine Mutter ist nicht mit meinem Vater verheiratet. Er hat das ganze Erbe bekommen. Und wie ist das wenn ich minderjährig bin ? Kann das meine Mutter dann machen? Danke im voraus ! LG Flo
5 Antworten
Enkel gehören nach § 1924 Abs. 1 BGB zu den Erben 1. Grades, nach § 1924 Abs. 2 BGB aber gelangen Enkel solange nicht zur Erbfolge, als der Elternteil, durch welchen die Erbfolge besteht, noch lebt (Abkömmlinge im Sinne von § 2303 BGB i.V.m. § 1924 Abs.1 BGB sind auch Enkel).
Da dein Vater noch lebt, standest Du nicht in der Erbfolge, hast also auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Erst wenn auch Dein Vater zu dem Zeitpunkt schon tot gewesen wäre, hättest Du dieses Recht über § 1924 Abs. 3 BGB (Eintreten in die Rechte des verstorbenen Elternteils, was auch den Pflichtteilsansprunch nach § 2303 BGB beinhaltete).
Dein Vater ist jetzt Eigentümer =richtig. Er kann dich jetzt als Eben einsetzen
Hat sonst noch Kinder Ja/Nein Alle Kinder erben etwas, wenn keine Frau da ist. War er mit deiner Mutter und späteren Kindern auch die Kinder deiner Mutter.?
Dann hast vielleicht eine Chance. Wenn aber kein Vermögen mehr da ist, dann Pech gehabt.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Nur die Kinder haben einen Pfilchtteilsanspruch, nicht Enkelkinder! Stirbt ihr Varter mal irgendwann, dann könnte er Sie z.B. wegen "Gier" auf Ihren Pflichtteilsanspruch beschränken, welcher der Hälfte des gesetzlichen zustehenden Anspruches entspricht.
Folglich immer schön Zurückhaltung üben!
Pflichtteilsansprüche haben Abkömmlinge. Also auch Enkel grundsätzlich. In diesem Fall jedoch nicht, da der Vater noch lebt.
Warum Pflichtanteil? Du bist nur der Enkel. Pflichtanteil betrifft die Kinder. Du hättest nur was bekommen, wenn dein Vater bereits verstorben wäre.
Als Enkel besitzt du keinen Pflichtteilanspruch, da aber dein Vater Erbe ist begründet sich ein Pflichtanteilanspruch gegenüber deinem Vater. Das behindert deinen Vater über die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das Erbe.
Natürlich hat der Vater uneingeschränkte Verfügungsgewalt über sein Erbe.
Quatsch, wenn der Großvater keine entsprechende Regelung festgelegt hat, kann der Sohn mit seinem Erbe machen, was er will. Der Enkel hat hier keine Ansprüche, da sein Vater lebt und der Erbe ist.