Kann ich einen Pflichtteil von dem Erbe meines Opas anfordern?

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Enkel gehören nach § 1924 Abs. 1 BGB zu den Erben 1. Grades, nach § 1924 Abs. 2 BGB aber gelangen Enkel solange nicht zur Erbfolge, als der Elternteil, durch welchen die Erbfolge besteht, noch lebt (Abkömmlinge im Sinne von § 2303 BGB i.V.m. § 1924 Abs.1 BGB sind auch Enkel).

Da dein Vater noch lebt, standest Du nicht in der Erbfolge, hast also auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Erst wenn auch Dein Vater zu dem Zeitpunkt schon tot gewesen wäre, hättest Du dieses Recht über § 1924 Abs. 3 BGB (Eintreten in die Rechte des verstorbenen Elternteils, was auch den Pflichtteilsansprunch nach § 2303 BGB beinhaltete).

Einen Pflichtanteil für Enkel gibt es lt. Gesetz nicht.

Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Abkömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene annimmt.

§ 2309 BGB

Es gibt keinen Pflichtteil für Enkel sondern ausschließlich nur für die eigenen Kinder.

Wenn Dein Opa Dir testamentarisch nichts vererbt hat, kannst Du auch nichts einfordern, denn per Gesetz steht Dir nichts zu

Du bist gesetzlicher Erbe Deines Vaters, aber nicht DEines Opas.

§ 1924 Abs. 1 BGB.

Also keine Chance. Du wirst irgendwann Deinen Vater beerben.

Da der Vater noch lebt richtig gedacht, aber m.E. etwas ungenau formuliert. "Abkömmling" beschränkt sich nicht auf die Kinder, wie § 1924 Abs. 2 BGB zeigen (erst hier werden Enkel etc. als Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge zunächst ausgeschlossen), und erst mit dem Tod des Vaters vor dem Großvater wäre der Enkel in die Rechte als gesetzlicher Erbe eingetreten (§ 1924 Abs.3 BGB).

Nein, als Enkel bist du garnicht erb- noch pflichtteilsberechtigt, solange Kinder des Erblassers zur Erbfolge gelangen, § 1924 (2) BGB.

G imager761