Erbe ich als Enkel wenn meine Mutter auch bereits verstorben ist?

6 Antworten

Dir steht m.E. der Pflichtteilsanspruch deiner Mutter zu. Sie war Erbin 1. Ordnung ebenso wie du als Enkel, dir steht das sog Eintrittsrecht zu.

Melde deine Anspruch beim zuständigen Nachlassgericht an, beantrage einen Erbschein. Dann wird das Nachlassgericht die Ansprüche klären

Grob über Daumen sollte es 1/6 des Erbes sein (Pflichtteilsanspruch=1/2 des gesetzlichen Erbanspruches). Der Pflichtteilsanspruch ist aber nicht dinglich i.S.v. du erbst jetzt 1/6 eines Hauses, sondern bezieht sich immer nur auf den Wert, den dir die Erben ausgleichen müssen.

Grob vorab und ohne jedwede Gewähr!!!

Du kannst Dir überlegen, ob Du das Testament anfichtst. Denn auch wenn Deine Mutter bei Erstellung des Testaments verstorben war, hättest Du Anspruch auf ihr Erbteil.

Oder war Dein Verhältnis zu Deinem Opa so schlecht, daß er Dir nur den Pflichtteil zukommen lassen wollte?

Dein Vater hatte zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf das Erbe Deines Großvaters.

Giwalato

SaVer79  27.02.2018, 19:08

Einen Anfechtungsgrund sehe ich hier weit und breit nicht! Der Enkel hat hier keinen Anspruch auf den Erbteil sondern allenfalls einen Pflichtteilsanspruch

Deadlife1990 
Fragesteller
 27.02.2018, 19:13

Ich hatte ein sehr gutes Verhältnis und habe Ihn zuletzt noch gepflegt, daher bin ich so erschrockener über das Testament.

Deadlife1990 
Fragesteller
 27.02.2018, 20:38
@iQMastermind69

Ich habe Erledigungen für Ihn durchgeführt also keine richtige Pflege in dem Sinne, ehr mich um Ihn gekümmert.

Giwalato  27.02.2018, 20:57
@Deadlife1990

Ohne Testament, nach der gesetzlichen Erbfolge, hättest Du Anspruch auf den gleichen Anteil wie Dein Onkel und Deine Tante.

Der Anteil Deines verstorbenen Onkels geht an dessen Nachfahren, aber nicht an dessen Witwe, wenn Dein Onkel auch schon vor Deinem Großvater verstorben ist.

Dein Opa hat das Testament möglicherweise in der irrigen Annahme verfaßt, daß Dein Vater, sein Schwiegersohn, etwas bekommen könnte. Ich glaube, er hat Dich bei der Erstellung des Testaments schlicht und einfach vergessen.

Sie können den Pflichtteilsanspruch Ihrer vorverstorbenen Mutter am Nachlass deren Vaters (Ihres Opa) geltend machen. Das heisst, Sie können von den Testamentserben des Opa (Tante und etwaige Rechtsnachfolger nach dem verstorbenen OInkel) einen Geldbetrag fordern, der dem Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils Ihrer Mutter beim Tod des Opa entspricht. Dieser Erbteil dürfte nach Ihren Informationen 1/3 des Nachlasswerts Opas ausmachen, so dass der Pflichtteil 1/6 dieses Wertes ausmachen würde (aber wie gesagt nur in Geld, nicht als Anteil an den Nachlassgegenständen). Ihr Vater, der ja mit dem Opa nicht verwandt ist, bleibt hier außen vor. Er hat keine Erb- oder Pflichtteilsansprüche aufgrund Opas Tod. Verlangen Sie von den Erben zunächst einmal Auskunft über den Nachlass, damit Sie überhaupt berechnen können, was Ihnen ggf. zusteht. Nehmen sie sich aber einen Anwalt zu diesem Zweck, sofern damit zu rechnen ist, dass die Erben nicht freiwillig zur Zahlung des Pflichtteils bereit sind. Der Rat Masterminds , einen Erbschein zu beantragen, ist schlicht falsch; nur der bzw. die Erben können einen Erbschein beantragen. Sie als Pflichtteilsberechtigter sind darauf beschränkt, ihren Anspruch gegenüber den Erben notfalls in einem Zivilprozess durchzusetzen. Das Nachlassgericht hat damit nichts zu tun.

Da dein Opa ein Testament hinterlassen hat, und dich und die Mutter nicht erwähnt hat, kannst du meines Wissens nur den Pflichtteil deiner Mutter einfordern.

Warum er dich nicht aufgeführt hat, darüber würde ich mir den Kopf nicht zerbrechen. Warst du zu dem Zeitpunkt der Testamenterstellung vielleicht noch zu jung und Opa wusste nicht, dass auch Kinder erben können? Hat Opa vielleicht einiges in eure Haushaltskasse fließen lassen, nachdem deine Mutter gestorben war.

Vielleicht hat er an das Testament auch nicht mehr gedacht oder wollte es noch ändern, kam aber nicht mehr dazu.

Du siehst es gibt viele Möglichkeiten. Such dir eine aus und nimm das Testament nicht persönlich.

Deadlife1990 
Fragesteller
 27.02.2018, 19:46

So war es auch gewesen wie du es beschrieben hast, ich weis nur nicht wie ich diesen Pflichtanteil jetzt gelten machen kann, reicht dafür ein unförmliches schreiben in dem ich einfach nur Widerspruch einlege?

kabbes69  27.02.2018, 21:18
@Deadlife1990

Du musst den Pflichtteil bei den Erben einfordern , daher spielt auch die Erbfolge nach dem verstorbenen Onkel eine Rolle. Du kannst auch Einsicht in die Nachlassakte nehmen. Falls ein Erbschein erforderlich ist, können diesen nur die Erben beantragen.

Die Muster passen nicht ganz für dich, sind nur ein Anhaltspunkt:

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-einfordern-musterbrief-muster-vorlagen.html#pflichtteil-einfordern-musterbrief

Die Geltendmachung der Pflichtteile verjährt innerhalb 3 Jahren.

Inwieweit das man erstmal im Gespräch klären könnte, musst du selbst abschätzen.

Der gesetzl. Pflichtteilsanspruch deiner Mutter als Kind des Erblassrs, §§ 1924, 2303 BGB, ging auf dich über.

Den kann man formlos gegen die eingesetzten Erben fordern, ein bewertetes Nachlassverzeichnis beanspruchen und danach die Hälfte dessen, was deiner Mutter als Erbin am Reinnachlass zustand, in Geld beanspruchen.

G imager761