Wer Erbe ,abhängig vom Grundbuch?

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Wenn Dein Vater stirbt, erbt seine neue Frau nach §§ 1371 + 1931 BGB 1/2 und Du 1/2 weil gesetzlicher Erbe § 1924 BGB.

Stirbt dann die Frau Erbt ihr Kind, weil gesetzlicher Erbe, wieder § 1924 BGB.

Stirbt die Ehefrau vor Deinem Vater, erbst Du alles.

Wenn Dein Vater nur seine Frau absichern möchte, aber deren Sohn nicht (auch nicht mittelbar) begünstigen will, dann soll er Dir Das Haus vererben, oder verschenken und seiner Ehefrau ein lebenslängliches Wohnrecht als Pflichtteil einräumen.

Es kommt drauf an wem er später in seinem Testament das Haus überlässt.

Sollte er dich als Erbenden des Hauses einschreiben bekommst du das Haus, aber der Sohn seiner Frau bekommt soweit ich weis einen gewissen Pflichtteil. Meist ist dies dann Geld!

Sollte es kein Testament geben greift die Gesetzliche Erbfolge.

Wer dann wieviel bekommt richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Zunächst erben aber die nächsten Verwandten, Kinder und Enkel, dann weiter entfernte Verwandte wie Neffen und Nichten.

Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Beste Grüße

Je nach dem, wie lange die beiden zum Zeitpunkt des Todes verheiratet waren, erbt der auch einen Teil. Es sei denn, dein vater war schlau und hat eine solche Möglichkeit im Vorfeld durch einen Ehevertrag ausgeschlossen. 

Mein Vater möchte mit den ganzen alwalt sachen nix am hut haben

also ein testament wird es nicht geben 

Wenn der Vater das Kind nicht adoptiert, erbt dieses auch nichts! Vollkommen egal, wie lange die beiden verheiratet sind

@SaVer79

ok danke und wie wäre es wenn ich dass erbe erstmals ausschlagen würde, damit die freu weiterhin im haus wohnen bleiben könnte, nach ihren Tod würde ich dann alles bekommen ?

@Jenny64

Am Erbe der Frau sind sie als Stiefsohn nicht beteiligt. Wenn sie ausschlagen bekommen Sie schlicht gar nichts.

damit die freu weiterhin im haus wohnen bleiben könnte, nach

Dazu müssen Sie nicht ausschlagen. Sie bilden bei der gesetzlichen Erbfolge mit der Frau eine Erbengemeischaft.

Hierbei besteht für die Erben der Erbengemeinschaft grundsätzlich Vertragsfreiheit. D.h. sie können sich mit der Frau auf jede beliebige Regelung einigen.

Eine Regelung, die es der Frau erlaubt bis zu ihrem Tod das Haus zu nutzen und bei der Sie anschließend das Haus erhalten ist zwischen den Erben problemlos möglich, bedarf aber der notariellen Beurkundung.

Wenn die Frau dich nicht adoptiert, erbst du nach ihrem Tod gar nichts. Es sei denn, sie erstellt ein entsprechendes Testament

@SaVer79

also wenn die Frau auch sterben würde, würde ich 50% kriegen und ihr sohn, ihre anteile also auch 50% ?

@Jenny64

Sie sind am (gesetzlichen) Erbe der Frau nicht beteiligt. Sterben beide, kommt es auf die Todesreihenfolge an. Der Überlebende erbt und vererbt weiter.

Was ist denn an "nichts" nicht zu verstehen? Wenn die Frau kein Testament machst, erbst du nach ihrem Tod rein gar nichts

Je nach dem, wie lange die beiden zum Zeitpunkt des Todes verheiratet waren

Die Dauer der Ehe spielt beim Erbfall überhaupt keine Rolle. Und ein Stiefkind ist kein gesetzlicher Erbe.

Das Grundbuch hat überhaupt nichts mit der Erbfolge zu tun. Diese richtet sich logischerweise nach dem Erbrecht. Bei der gesetzlichen Erbfolge (wenn kein Testament errichtet wurde) würde der Sohn der Frau nichts erhalten, da er kein Abkömmling deines Vaters ist. Wenn nur du und seine Frau vorhanden sind, dann erbt ihr beiden zu je 1/2.