Vater im Ausland verstorben und fragen zur Erbschaft (BITTE!)?

4 Antworten

Hallo, in der EU gilt seit 2015 die Regelung, dass das Erbrecht des Landes anzuwenden ist, in dem der verstorbene zuletzt seinen ständigen Wohnsitz hatte;

Stirbt zb die Person im Ausland, dann gilt das Erbrecht des auslandes für seinen gesamten Nachlass, auch wenn sich ein Teil des Nachlasses in Deutschland befindet;

Gibt es zb in dem Land in dem der verstorbene lebte, kein Pflichtteilsrecht, so geht der Erbe in Deutschland leer aus, wenn er in einem Testament nicht berücksichtigt wurde;

Aus deiner Frage ist nicht ersichtlich, in welchem land dein Vater verstorben ist,

Es gilt aber das jeweilige Recht des Landes in dem Dein Vater zuletzt lebte, auch falls er Eigentum noch in Deutschland hat;

Starb dein Vater im nicht-EU Ausland, gilt internationales Erbrecht, eines der kompliziertesten Rechte Gebiete, ohne Fachanwalt für Erbrecht kommt man da nicht aus;

colamix87 
Fragesteller
 07.06.2020, 22:30

"in der EU gilt seit 2015 die Regelung, dass das Erbrecht des Landes anzuwenden ist, in dem der verstorbene zuletzt seinen ständigen Wohnsitz hatte"

Zu diesem Text: also wenn mein Vater hier eine Eigentumswohnung hat, gilt trotzdem die Regeln wegen der Erbschaft wo er zuletzt ein Wohnsitz hatte?

Kurz zu Info

Mein Vater ist in Paraguay verstorben und ich habe nichts im Internet gefunden wie die Erbschaft dort geregelt wird. Vlt. Kennen Sie sich da aus? Danke

DerCaveman  08.06.2020, 01:05
Hallo, in der EU gilt seit 2015 die Regelung, dass das Erbrecht des Landes anzuwenden ist, in dem der verstorbene zuletzt seinen ständigen Wohnsitz hatte

Gilt das nicht auch, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz ausserhalb der EU hatte?

Jetzt ist die Sterbeurkunde eines im Ausland Verstorbenen beim deutschen Nachlassgericht. Was hat man denn dort zu dir gesagt?

Du benötigst einen Anwalt mit Sitz im dem Land, wo dein Vater verstorben ist: dieses Erbrecht wird vermutlich zur Anwendung kommen.

Sofern dein Vater deutsches Erbrecht zur Anwendung bringen wollte, hätte er dies in seinem Testament ausdrücklich vermerken müssen.

für das was in Deutschland ist, gilt Deutsches Erbrecht. D.h du bekommst den Pflichtteil, von dem was noch da ist und von dem was vor weniger als 10 Jahren verschenkt wurde. Für das was im Ausland ist gilt das dortige Recht und wenn er seine Rentenversicherung auszahlen lassen hat, ist das nicht EU.

Der letzte Satz stimmt. Du wirst Post bekommen vom Nachlassgericht.

Darin sollte das Testament erwähnt sein. Du kannst damit dort den Pflichtteilsanspruch ankündigen.

Dann musst du einen Rechtsanwalt beauftragen, um die Höhe des Pflichtteils durchzusetzen.

Dieser besteht immer nur in Geld.

Keine Wertgegenstände oder Grundstücke.