Reicht Berliner Testament?

6 Antworten

Wenn die Mutter tatsächlich der Tochter einen 3-4 mal so hohen Geldbetrag verschenkt hat als der Wert des dir geschenkten Hauses ausmacht, könntest du allenfalls nach dem Tod deiner Mutter einen sogen. Pflichtteilsergänzungsanspruch gem § 2325 BGB gegen deine Schwester als vermutliche Miterbin neben dir beim Tod der Mutter geltend machen. Das bedeutet: Du könntest verlangen, wenn das dir geschenkte Haus und der beim Tod der Mutter zukommende Nachlassteil zusammen geringeren Wert hätte als deinem Pflichtteil unter Hinzurechnung des an die Schwester Verschenkten entspräche, dass dein Pflichtteil aus diesem höheren Wert berechnet würde. Aber: Mit jedem Jahr nach der Schenkung vermindert sich diese Zurechnung um 10%, so dass sie ganz entfällt, wenn deine Mutter die Schenkung 10 Jahre überlebt. Nimm dir aber einen Anwalt, wenn es soweit kommen sollte, oder weise deine Mutter und Schwester auf diese Folgen hin und erörtere mit ihnen, ob es nicht sinnvoll sein könnte, dass die Schwester dir freiwillig einen Betrag im Vergleichswege herausgibt, um dich besser zu stellen.

Gar nichts, ist die Entscheidung Deiner Mutter was sie mit dem Erbe macht.

Selbst Dein Pflichtteilsanspruch wird mit dem Haus wohl abgegolten sein.

Selbst Dein Pflichtteilsanspruch wird mit dem Haus wohl abgegolten sein.

Das ist eine gewagte Behauptung.

Wie bekommst du das Land, wenn es doch verkauft ist?

Wer hat es verkauft?

Er bekommt das Haus mit Grundstück.

Du hast eine gewisse Chance da noch was zu machen, wenn deine Mutter eines Tages auch versterben sollte.

§ 2287 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

da kommt es darauf an was im Testament steht und das kann nur ein Anwalt beurteilen welche Chancen du noch über den Pflichtteil hast. Aus dem Grund sind Berliner Testamente heute nicht mehr zeitgemäß