Kann mir jemand helfen bei berliner Testament, Schlusserbe und Pflege?

2 Antworten

Wenn im Testament steht, das der Erben den anderen Sohn 10000DM zahlen soll, dann handelt es sich dabei um ein Vermächtnis. Das Vermächtnis gewährt den Vermächtnissnehmer ein Anspruch auf Erfüllung.

Kontakt Bruder aufgenommen - dieser sagte, dann müssten auch alle Kosten der Pflege aufgelistet werden und geteilt.

Jain, dem ist a priori erstmal nicht so. Das Vermächtnis nennt ja offenbar eine kongrete Summe. Es gilt dann a priori erstmal diese Summe. 

Hierbei sind allerdings die Pflichtteile zu beachten und zwar in beiden Richtungen. Zum Einen ist es so, das der Sohn der nicht erbt einen Pflichtteilsanspruch hat.

Ist es wirklich so, dass ein Pflichtteil verrechnet wird?

Das Vermächtnis ist auf den Plfichtteil anzurechnen, sprich wenn der Pflichtteil das Vermächtnis übersteigt kann er die Differenz als Pflichtteil beanspruchen. 

Auf der anderen Seite kann der Erbe das Vermächtnis kürzen, wenn sonst sein eigener Pflichteil unterschritten würde.

Es wird also nicht der Pflichtteil verrechnet, sondern das erhaltene wird mit den Pflichtteil verrechnet. Ein Pflichtteilsanspruch, entsteht jeweils nur, wenn der berechtigte über das Testament insgesammt zu wenig bekommen hat.

Der Pflichtteil beträgt jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bei zwei gesetzlichen Erben also 1/4.

Entscheidend hierbei ist der Nachlasswert, also das Vermögen zum Todeszeitpunkt abzüglich der Beerdigungkosten. Eventuell sind lebzeitige Schenkungen ggf. anteilig noch hinzuzurechnen. Die Kosten der Pflege spielen hier rein, da das Geld, welches für Pflege ausgegeben wurde, natürlich nicht mehr im Nachlass ist.

Ich meine das Berliner Testament ist fakt. Es muß gemacht werden was die Eltern geschrieben haben. Was mich wundert das man das Testament zugeschickt hat. Normal wird man vom N-Gericht angeschrieben und dann müssen alle dort hin.Bist du der Schlußerbe?Gruß

Xyna2003 
Fragesteller
 23.07.2015, 06:05

Mein Mann ist der Schlußerbe, das Testament kam mit der Post letzte Woche. Die Familie hat seit Jahren keinen Kontakt mehr miteinander. Der Vater war wohl seit einem Jahr in einem Pflegeheim. Nun sagt der Bruder, wenn mein Mann die Summe X von ihm haben will, dann müssen erst einmal alle Pflegekosten aufgerechnet werden. Denn Haus und sonstiges wären schon "drauf" gegangen.

ichweisnix  23.07.2015, 08:48
@Xyna2003

Langsam langsam. Wenn ihr Mann der Schlusserbe ist, so wird er, wenn er nicht ausschlägt, Rechtsnachfolger des Erblassers. Er tritt somit quasie in die Fußstapfen des Vaters.

Einen Zahlungsanspruch gegenüber den Bruder hat er so erstmal überhaupt nicht, sondern einen Anspruch auf Herausgabe des Erbes.

Hier sollte er versuchen möglichst innerhalb der Ausschlagungsfrist ( das sind 6 Wochen ab Kenniss vom Erbfall und den Grund der Berufung ) sich ein Bild vom Nachlass zu machen.