Warum hat das Finanzamt die Umsatzsteuer nicht eingezogen?
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem: Und zwar zieht das Finanzamt den einstelligen Betrag einer Umsatzsteuervoranmeldung von Juli bis heute nicht ab. Normalerweise ist ein Lastschriftmandat hinterlegt worden, jedoch wurde bis heute nicht abgebucht.
Gibt es "Abbuchungsgrenzen", also Beträge ab denen das Finanzamt abbucht? Oder werden schon kleinstbeträge von 1-2€ eingezogen?
3 Antworten
Es gibt ein BMF-Schreiben vom 22.03.2001 mit (u.a.) folgendem Inhalt:
4.2. Abbuchung von Beträgen bis 3 € im Einzugsermächtigungsverfahren
Im Einzugsermächtigungsverfahren (§ 224 Abs. 2 Nr. 3 AO) sind Beträge von insgesamt weniger als 3 € nicht zum Fälligkeitstag, sondern mit dem nächsten fälligen Betrag abzubuchen.
Ich weiß allerdings nicht, ob das noch aktuell ist.
Das ist noch aktuell...
Nomalerweise werden Beträge ab 1 € abgebucht. Frag mal bei deinerm Finanzamt nach, warum nicht abgebucht wurde.
Einfach, ruf beim Amt an, die sagen Dir warum. Es kann 100 Gründe haben!