Urlaubsgeld/Weichnachtsgeld auch für die Probezeit?

7 Antworten

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Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld gibt es nicht. Sollte ein vertraglicher bestehen, ergibt sich dieser aus dem Arbeitsvertrag bzw. aus einem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag, moeglicherweise auch aus einer Betriebsvereinbarung. Ein vertraglicher Anspruch erscheint angesichts der doch sehr kuerzen Beschaeftigungsdauer aber als sehr unwahrscheinlich.

Sofern arbeitsvertraglich nichts fuer dich guenstigeres bzw. tarifvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, betraegt dein Urlaubsanspruch 2 Werktage pro "vollen" Monat des Beschaeftigungsverhaeltnisses. Wenn dein Beschaeftigungsverhaeltnis genau 2 Monate bestanden hat, betraegt der Anspruch also 4 Werktage. Fehlt aber nur ein einziger Tag an den 2 Monaten, sind's nur 2. Werktage sind alle Tage von Mo bis Sa.

Wenn du den Anspruch also auf Arbeitstage umrechen willst, musst du ihn durch 6 teilen und mit der Anzahl deiner woechentlichen Arbeitstage multiplizieren. Kommt dabei ein Bruchteil eines Tages raus, ist auf einen vollen Tag aufzurunden, wenn dieser Bruchteil mindestens 0,5 ergibt. Bei weniger als 0,5 wird abgerundet.

Urlaub darf nur angetreten werden, wenn dies vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Wurde der Urlaub nicht genehmigt (wozu der Arbeitgeber in bestimmten Faellen berechtigt ist), ist er abzugelten (auszuzahlen).

Weder Urlaubsgeld noch Weihnachtsgeld, was für Urlaub, wenn Di nur 2 Monate da warst? Und das auch noch bei geringfügiger Tätigkeit: Kopfschüttel

Larchik 
Fragesteller
 23.05.2011, 22:45

Laut Vertrag 2 Tage pro Monat, allerdings wiess ich nicht, ob es auch für die Probezeit gilt

WetWilly  23.05.2011, 22:53
@Larchik

Der Urlaub steht Dir zu - das Urlaubsgeld nicht.

Es stehen Dir weder Weihnachtsgeld noch Urlaubsgeld zu.

Wenn du in der Zeit nicht beschäftigt warst, steht es dir auch nicht zu? Abgesehen davon würde ich da auch mal in meinen Vertrag schaun. Der Arbeitgeber kann auch bestimmte Gruppen von diesen Sonderzahlungen ausschließen. Bei uns in der Firma war es sogar so, dass wenn man bis zum März ausgetreten ist, uu das Weihnachtsgeld wieder zurückzahlen musste.

Larchik 
Fragesteller
 23.05.2011, 22:46

Leider wird es im Vertrag nicht genau behandelt, trotzdem danke

fairytales  23.05.2011, 22:48
@Larchik

Naja wenns ein 400 Euro Job war, wirst du wohl generell keins kriegen und schon gar nicht, wenn du nur 2 Monate und das auch nicht über Weihnachten, dort beschäftigt warst. Wenn nichts im Vertrag steht, kriegst du auch keins. Denn was nicht im Vertrag steht, ist durchs Gesetz geregelt und im Gesetzt ist weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld vorgesehen. Das ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro muss eigtl. gleich behandelt werden, wie die anderen Mitarbeiter. Das Urlaubsgeld wirst du wohl anteilig erhalten, beim Weihnachtsgeld gibt es meist Regelungen, dass dies z.B. erst zu einem gewissen Prozentsatz nach z.B. 6 Monaten Betriebszugehörigkeit ausgezahlt wird.