Kündigung vor Dienstantritt unmöglich?

3 Antworten

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Ich verstehe den Text so, dass man frühestens am ersten Arbeitstag kündigen kann.

Nein, mit der Möglichkeit, den Arbeitsvertrag noch vor Antritt des Dienstverhältnisses zu kündigen, hat diese Bestimmung nichts zu tun; sie regelt lediglich die Kündigungsfrist in den ersten 6 Monaten.

Wenn Arbeitsvertrag keine Bestimmung enthält (was wahrscheinlich ist, der TVöD enthält sie nicht, auch keine entsprechende Öffnungsklausel), dass der Arbeitsvertrag vor Dienstantritt nicht gekündigt werden kann, und da der Tarifvertrag für die ersten 6 Monate generell eine Probezeit mit 14-tägiger Kündigungsfrist vorsieht, kannst Du Deinen Arbeitsvertrag auch vor Dienstantritt kündigen; geschieht das mit der Mindestfrist von 14 Tagen vorher, brauchst Du den Dienst nicht anzutreten.

Danke!

Den Vertrag hab ich leider noch nicht gesehen, muss am Freitag unterschreiben. Aber der SB sagte zu mir, dass alles im Internet zu finden sei, unter www.oeffentlicher-dienst.info oder ähnlich. Vielleicht wäre es besser, trotzdem den AV per E-Mail mir zuschicken zu lassen. 

Nur mal rein hypothetisch, was könnte die schlimmste "realistische Überraschung" sein, bei TVöD? Ich denke, dadurch, dass es sich um einen befristeten AV handelt, könnte eine Probezeit entfallen und es könnte auch die Bestimmung drin sein, dass der Arbeitsvertrag vor Dienstantritt nicht gekündigt werden kann.

Bei dieser ungünstigeren Variante dürfte ich frühestens am ersten Arbeitstag kündigen und muss einen Monat arbeiten, oder?

@geton

Okay, s handelt sich also um ein befristetes Arbeitsverhältnis.

Ich hätte meinem ersten Impuls folgen und gleich etwas dazu sagen sollen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gibt es im TVöD Besonderheiten, die Dich bei Deinen Überlegungen, vor Dienstantritt schon zu kündigen, aber nicht anders berühren als in meiner Antwort beschreiben.

Befristete Arbeitsverhältnisse haben - je nach dem, ob es sich um reine Zeitbefristungen oder um Zweckbefristungen handelt - unterschiedlich lange Mindestdauern.

Unterschiedlich lang sind darum auch die Probezeiten: bei Zeitbefristungen 6 Wochen, bei Sachgrundbefristungen 6 Monate - aber in beiden Fällen mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.

Für Dich bedeutet das, dass Du auch ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dieser Mindestfrist vor Dienstantritt kündigen kannst.

Du findest den TVöD (§ 30 "Befristete Arbeitsverträge", § 34
"Kündigung des Arbeitsverhältnisses") auf dieser Seite:   http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/TVoeD/Tarifvertraege/TVoeD.html?nn=3316132   > links "Ta­rif­ver­trag für den öf­fent­li­chen Dienst (TVöD)" > "Download"

@geton

Die Tarifverträge (für Bund, Länder, Kommunen) sind in diesen Punkten - und den meisten anderen auch - identisch.

@Familiengerd

Heute habe ich mit der zuständigen Abteilung telefoniert. Sie senden keine Verträge vorab per Post oder per E-Mail. Ich soll eine Stunde Zeit mitbringen und "wir werden den AV gemeinsam durchgehen". 

Das beunruhigt mich ziemlich. Wenn sie z.B. die Probezeit raus genommen haben und eine viel längere Kündigungsfrist eingetragen haben, möchte ich schon überlegen, wie ich dann vorgehe, bzw. mit einem bekannten Anwalt reden, was ich machen könnte, BEVOR ich unterschreibe. 

Aber auch möchte ich mich nicht jetzt schon mit den Abteilungen streiten. 

Soweit ich weiß, bin ich nicht verpflichtet den Vertrag sofort zu  unterschreiben, aber auch sie sind nicht verpflichtet, mir den Vertrag auszuhändigen mit der Absprache, dass ich nach 2-3 Tagen den unterschriebenen Vertrag zurückbringe :(

Ich habe vor vielen Jahren eine noch nicht angetretene Arbeitsstelle (Vertrag war unterschrieben) gekündigt, weil ich zwischenzeitlich einen besseren Job angeboten bekommen hatte. Man hat mir dort keine Steine in den Weg gelegt, obwohl die natürlich nicht begeistert waren. Wäre ja auch komisch, wenn die Firma jemanden antreten ließe, der eh gleich wieder geht. Wie das rein rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber bei so was entscheidet oft der gesunde Menschenverstand.

Kündigung VOR dem Diensantritt verstehe ich so, dass du noch gar nicht gearbeitet hast!?

Dann greift auch nicht der Paragraph, bei dem du ja sechs Monate gearbeitet haben müsstest, um dann kündigen zu können.

der Paragraph, bei dem du ja sechs Monate gearbeitet haben müsstest, um dann kündigen zu können

Das ist selbstverständlich - sorry! - Unsinn.

Der Paragraph besagt das, was drin steht: In den ersten 6 Monaten (die als Probezeit gelten) kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

@Familiengerd

 Er bezieht sich  darauf, den Dienstantritt schon vollzogen zu haben!

Dies ist aber nicht der Fall.

@ichfragemich16

Ja und?

Trotzdem ist Deine von mir zitierte Aussage - noch einmal: sorry - Unsinn.

Man muss hier doch nicht erst 6 Monate gearbeitet haben, um kündigen zu können!