Darf mein Ausbildungsbetrieb meinen Urlaub verrechnen?

5 Antworten

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Urlaub kann nicht mit Minusstunden verrechnet werden. Urlaub dient nach dem Bundesurlaubsgesetz der Erholung.

Wenn Deine Minusstunden dadurch entstanden sind, dass der AG Dich heim geschickt hat, ist das nicht Dein Problem. Du musst die Minusstunden weder nachholen, nacharbeiten und Urlaubsabzug geht überhaupt nicht.

Hier befindet sich der AG nach § 615 in Annahmeverzug. Du wolltest arbeiten und er hat Deine Arbeitskraft nicht angenommen. Das ist aber das Betriebsrisiko des AG und nicht Deines.

Wenn Dein AG schon ausbildet, sollte er für die Azubis auch genug zu tun haben. Dass er hier Urlaub abziehen möchte um von ihm selbst verursachte Minusstunden auszugleichen ist eine Frechheit und nicht gesetzesmäßig.

Hexle2  19.09.2015, 20:00

Danke fürs Sternchen

Wenn Auszubildenden Minusstunden aufgeschrieben werden, ist das in der Regel nicht rechtens.

 Auch hier gilt laut Berufsbildungsgesetz: Azubis sind keine normalen Arbeitnehmer - sie sind im Betrieb um zu lernen. Sie haben ein Recht darauf, ihre tägliche Arbeitszeit auch im Betrieb zu verbringen.

Werden sie also zum Beispiel nach Hause geschickt, weil wenig los ist, ist dies als eine bezahlte Freistellung zu werten, und es entstehen keine Minusstunden.

So steht es auch im Berufsbildungsgesetz § 19: Entfällt die Ausbildung, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, dürfen ihm keine Minusstunden anrechnet werden!

(www.azubi-azubine.de)


Abgesehen davon ist der Urlaubsanspruch unantastbar. Er kann nicht mit Minusstunden oder Krankheitstage o.ä. verrechnet werden.

Nein , das darf er nicht !

Das sind vorhaltekosten für Arbeitnehmer.

Du bist , vertraglich  verpflichtet deine Arbeitskraft einzubringen

Das hast du getan 

Somit ist das nicht möglich.

LG Alex

Thunderstrike 
Fragesteller
 11.06.2015, 00:56

Na meine Chefs haben mich da sehr verunsichert. Aber die dürfen das zu 100% nicht?

Alexuwe  11.06.2015, 01:05
@Thunderstrike

Nein , das ist nicht möglich.

gesetzliche Leistungen wie Urlaub sind nicht verhandelbar.

Du dürftest noch nicht mal darauf verzichten , selbst wenn du das wolltest !

Als Azubi musst du den tariflichen Urlaub nehmen. Eine Auszahlung von Urlaubstagen geht nur (und nur mit deiner Zustimmung) nach der Lehrzeit.