Urlaubsanspruch bei Kita und Krippen Schließung

2 Antworten

Gem. § 7 BUrlG hat der ArbG dann Urlaub zu gewähren, wenn der ArbN ihn nehmen möchte und zwar zusammenhängend mind. zwei Wochen. Bei Überschneidungen von Urlaubswünschen mehrerer ArbN ist auf die sozialen Belange Rücksicht zu nehmen, d. h.: eine Mutter mit Kindern hat garantiert Vorrang vor ArbN ohne Kinder oder welchen, die sich im Zweifel schonmal alleine helfen können.

Der ArbG hat auf einen Urlaubsantrag in einer angemessenen Frist zu reagieren. Ansonsten läuft er Gefahr, dass der Urlaub automatisch als genehmigt anzusehen sein kann - so die Meinung des Bundesarbeitsgerichts. Unter einer angemessenen Frist hat das Gericht einen Zeitraum von längstens 4 Wochen verstanden.

Der ArbG müsste die Ablehnung eines Antrages auch sehr gut begründen können, ansonsten hat er keine Chance. Im Zweifel kann die Zustimmung per Eilantrag vom Arbeitsgericht ersetzt werden. Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist keinesfalls zu empfehlen, da sowas bis zur Kündigung führen kann.

Nun meine Frage habe ich in dieser Zeit Anspruch auf Urlaub oder nicht

Nein. Dein Arbeitgeber ist nicht dafür verantwortlich wer wann und wie deine Kinder betreut, er muss darauf auch keine Rücksicht nehmen.

Aber auf schulpflichtige Kinder wird doch auch Rücksicht genommen?

@kf12582

Nein, muss theoretisch auch nicht.

@stinkertum

gibt es das irgendwo schriftlich? Und wie ist das wenn ich eher eingereicht habe als andere? Die bekommen und ich nicht?

Schonmal was von Fürsorgepflicht gehört? Mal ganz abgesehen vom Bundesurlaubsgesetz!?

@ralosaviv

Wo steht im BUrlG etwas von Rücksicht auf Kinder?