Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr

3 Antworten

Meistens hat man eine probezeit und in der auch keinen urlaubsanspruch deshalb hat der Gesetzgeber dieses Gesetz erlassen das man bei Kündigung in der 2.jahreshälfte den gesamten Urlaub beim alten Arbeitgeber abgelten darf , soll wenn du also nur 7 Tage nimmst bekommst du den rest entweder ausbezahlt oder du verzichtest darauf denn der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir innerhalb der ersten 6 Monate urlaub zu gewähren

Familiengerd  05.08.2014, 21:49

Meistens hat man eine probezeit und in der auch keinen urlaubsanspruch

Das ist falsch, denn selbstverständlich erwirbt und hat man auch in der Probezeit einen Urlaubsanspruch - nur erwirbt man den vollen Anspruch erst nach 6 Monaten!

Wir haben August und wenn Du im September bei neuem AG anfängst, hast Du bei dem 8 Arbeitstag Urlaubsanspruch am Ende des Jahres und nicht 8 + 3 Tage vom alten Arbeitgeber. Wenn Dein jetziger AG das nicht will muss er es auch nicht. Wenn Du noch 11 Tage hast, dann hast Du 11 AT vor Beginn der neuen Arbeitsstelle Urlaub.

JosiLu 
Fragesteller
 04.08.2014, 22:49

ich meinte auch nicht 8+3... ich hab noch 11 tage von meinem 24tagen jahresurlaub übrig ABER ich will diese 11 Tage nicht vollständig nutzen, ich will nur 7oder8 nutzen. mein Chef behauptet aber ich würde nur anspruch auf 3 tage

Annabelle1  04.08.2014, 23:12
@JosiLu

Da liegt dein Chef total falsch der sollte sich unbedingt schlau machen sonst kannst du das einklagen und das wird für ihn dann richtig teuer

BerndStephanny  05.08.2014, 07:36
@JosiLu

Du hast 24 Tage, wenn Du das ganze Jahr für ihn arbeitest. Wenn Du jetztkündigst, dann kannst Du nicht den vollen anspruch für ein ganzes Jahr nutzen.

Familiengerd  05.08.2014, 21:55
@BerndStephanny

Das ist falsch unter der Voraussetzung, dass der Fragesteller mehr als 6 Monate bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war (siehe die richtige Antwort von DerCam)!

Wenn in deinem Arbeitsvertrag / Tarifvertrag eine Urlaubsreglung mit "anteilig" (also 1 / 12) geregelt ist, gilt auch dieser. Nur wenn der gesetzliche Jahresurlaub länger als der tarifliche wäre, hast du Anspruch darauf. In der Regel ist der tarifliche Urlaub 10 - 15 Tage länger als der gesetzliche Urlaub, bei Kündigung muss dann mindestens der gesetzliche Urlaub gewährt (oder ausbezahlt) werden.