Urlaub wird gar nicht genehmigt?

3 Antworten

Grundsätzlich ist ein AG verpflichtet, dem AN seinen Urlaub wie gewünscht zu gewähren.

Allerdings kann er diese Urlaubsgenehmigung verweigern, wenn "dringende betriebliche Gründe" dagegen sprechen.

Permanenter Personalmangel fällt aber nicht unter diese "dringenden" Gründe. Das ist das Problem des AG und nicht des AN.

Dazu kommt, dass das Bundesurlaubsgesetz sagt, dass das Kalenderjahr das "Urlaubsjahr" ist und somit die Urlaubstage auch bis Jahresende genommen werden sollen.

Weise Deinen AG mal auf den § 7 Bundesurlaubsgesetz hin.

Es gibt dann noch die rechtliche Möglichkeite, den Urlaub zu "erzwingen". Der AN kann für die gewünschte Urlaubszeit eine Leistungsklage auf Urlaubserteilung erheben.

Ist die Frist bis zu einem Arbeitsgerichtstermin zu kurz, kann der AN für die Freistellung auch einen Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen und den Urlaub antreten.

Ob man das aber tun möchte, muss jeder selbst entscheiden. Ich persönlich kenne niemanden, der das schon mal getan hat, aber um Deine Frage komplett zu beantworten, habe ich auch diese Möglichkeit aufgezeigt.

Hier mal was zum Nachlesen:

https://www.arbeitsrechte.de/arbeitgeber-verweigert-urlaub/

verreisterNutzer  03.11.2021, 11:15

Vielen Dank. Also wegen Mangel geht das schon mal nicht? Das hab ich richtig verstanden.

Familiengerd  03.11.2021, 12:55
@verreisterNutzer
Also wegen Mangel geht das schon mal nicht?

Grundsätzlich richtig.

Alleine "Personalmangel" ist noch kein zur Urlaubsverweigerung berechtigender Grund (erst recht nicht als Dauerzustand). Das wäre nur dann gerechtfertigt, wenn durch einen Urlaub betriebliche Abläufe in personeller, organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht in einem solchen Maße beeinträchtigt würden, dass sie dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten wären; den Beweis dafür hat er anzutreten.

So wie Du das beschreibst, jedenfalls nicht.

Es geht ja nicht an, dass sich jemand bei Nebel und Schneegraupel "erholen" soll oder aber nach Bali fliegen, wenn er nicht weiß, ob es erlaubt sein soll.

Bitte wende Dich zuerst an Deinen Chef und besprich't es. Frage etwa nach Urlaub im Mai.

Klappt das nicht, frag' nach bei verdi oder etwa in Österreich bei der Arbeiterkammer.

verreisterNutzer  03.11.2021, 10:54

Leider wird dies vom Chef immer wieder abgelehnt auch wenn den Meistern da ständig Mangel herrscht.

Mauritan  03.11.2021, 10:55
@verreisterNutzer

hm, das ist wohl bei einer anderen Firma ähnlich? Solche Geschichten höre ich leider nicht das erste mal.

Meine Antwort steht dazu schon oben.

Hallo,

Urlaub ist gemäß Bundesurlaubsgesetz nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren, sofern nicht wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Die ausreichende personelle Besetzung zum entsprechenden Zeitpunkt ist schon ein Grund - allerdings ist die durchgängig zu dünne Personaldecke damit nicht gemeint, sondern eher, wenn bereits 30% der Belegschaft Urlaub zu dem Zeitpunkt haben und daher nicht noch mehr Urlaub bekommen.

Es gibt z.B. Chefs, die der Meinung sind, in der Erkältungssaison generell keinen Urlaub zu geben, weil ja jemand zusätzlich krank werden könnte - das ist wäre als Ablehnungsgrund nicht zulässig. Generell Urlaub in der Adventszeit abzulehnen, weil da die Auftragslage immer extrem hoch ist, wäre hingegen legitim.

Du siehst, eine Ablehnung hat gut begründet zu sein, ansonsten ist sie eigentlich nicht statthaft.

LG, Chris