Darf man 13 Tage am Stück durcharbeiten?

9 Antworten

Was zum Geier ?!? Das es um unser Pflege System nicht gut bestellt ist und das Leute dort dringend gesucht werden wusste ich zwar, aber das es so schlimm ist, hätte ich jetzt auch nicht gedacht.

Schaue mal bitte in deinem Vertrag nach, was zur wöchentlichen Arbeitszeit vermerkt ist und wie es mit Überstunden aussieht. Alles was dort nicht vereinbart wurde ist nicht dein Problem.

Ab morgen hätte ich dann Urlaub, aber ich bekam gerade einen Anruf das ich morgen auch nochmal arbeiten sollte.

Bereits genehmigter Urlaub kann nicht so einfach gestrichen werden, aber wenn Du es nicht machst, wird das Arbeitsverhältnis dadurch strapaziert.

Jetzt meine Frage 13 tage am stück darf man foch doch nich durchtarbeiten?

§ 11 ArbZG - dejure.org

3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

13 Tage am Stück darf man doch nicht durcharbeiten, oder?

Das ist leider ein Irrtum. Das ist legitim und passiert nicht nur in der Pflege.

Zu beachten ist hier aber, dass Du für einen gearbeiteten Feiertag innerhalb von 8 Wochen einen Ersatzruhetag bekommst. Für die Sonntagsarbeit steht Dir innerhalb von zwei Wochen dieser Ersatzruhetag zu (§ 11 Arbeitszeitgesetz: Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit).

Solche langen Arbeitsblöcke sind sehr belastend für AN und aus gesundheitlicher Sicht kontraproduktiv aber, wie gesagt, erlaubt. Es geht theoretisch sogar noch länger.

Was den Urlaub betrifft: Einmal genehmigter Urlaub darf nur in ganz seltenen Fällen zurückgenommen werden. Da ich nicht annehme, dass der Betrieb z.B. an den Rand der Insolvenz gerät oder wichtige Kunden verliert wenn Du nicht da bist, kannst Du Deinen Urlaub antreten. Zur Arbeit musst Du nur gehen, wenn Du das selbst (freiwillig) so entscheidest.

Zudem dürfen einmal bekannt gemachte Schichtpläne auch nicht ohne Dein Einverständnis geändert werden und wenn geändert wird, muss der AG das mindestens vier Tage im voraus bekannt geben.

Was der Gesetzgeber vorschreibt und was der Arbeitgeber verlangt, sind oft ganz verschiedene Dinge.

Habt ihr einen Betriebsrat / Mitarbeitervertretung? Was sagen die dazu?

Kommen diese langen Arbeitszeiten bei euch regelmäßig vor?

Vielleicht wäre es nicht schlecht, in solchen Fällen mal einen dringenden Arzttermin vorzuschieben. Natürlich solltest du dann im Zweifelsfall eine entsprechende Bescheinigung von deinem Arzt kriegen können. ;-)

Hallo, nein das darf man nicht! Und genehmigter Urlaub, darf auch nicht wiederrufen werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung