Bis zu wieviel Tage vorher darf der Urlaubsantrag abgelehnt werden?

5 Antworten

Abgesehen davon, das Schweigen nur in absoluten Ausnahmefällen und in einem wesentlich längeren Zeitfenster als Einverständnis zu werten sein kann, muss der ArbG einzelne Urlaubstage sowieso nicht genehmigen. Das widerspricht dem Erholungscharakter nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes. Urlaub ist grds. zusammenhängend zu nehmen und zu gewähren.

Man kann leider keine privaten Termine innerhalb der Arbeitszeit legen, wenn nicht vorher eine Zustimmung des ArbG erfolgt ist.

Wieso muss der AG einzelne Tage nicht genehmigen, das ist ja wohl totaler Bloedsinn. Man sollte einen Grossteil des Urlaubs als Erholung zusammenhaengend nehmen, das ist richtig. Aber man muss ja einzelne Tage nehmen und die koennen auch vom AG nicht verweigert werden ohne wichtigen Grund.

Wie sollte man denn sonst seine privaten Termine legen, wenn man nun mal immer arbeitet. Und von heute auf morgen kriegt man nun mal keinen Termin gelegt. Was mache ich denn, wenn ich niemanden habe und ein Handwerker kommt, Moebel werden geliefert, der Schornsteinfeger kommt, das Kind kommt in die Schule, Kinder muessen betreut werden, Auto geht kaputt , man hat ein Vorstellungsgespraech und so weiter und so fort. Wenn ich frei habe, dann machen die keinen Termin, also MUSS man ja einen Tag Urlaub nehmen, wie sollte man das sonst geregelt bekommen. Und wenn man erst 2 Tage vorher Bescheid weiss, dann kriegt man keinen Termin mehr.

Es ist einfach eine Sauerei, wenn einem ein AG so haengen laesst.

@petrapetra64

Lies § 7 BUrlG. Da steht nunmal nichts von "Grossteil des Urlaubs zusammenhängend", sondern als Grundsatz Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, was lt. Rechtsprechung bedeutet, dass der ArbN Anspruch auf seinen vollen Jahresurlaub am Stück hat und nur in absoluten Ausnahmefällen gestückelt werden darf. Und selbst dann müssen es noch mind. 2 zusammenhängende Wochen sein.

Einzelne Urlaubstage kann der ArbG ablehnen. Das ist einfach so!

In der Praxis wird man für die beispielhaft aufgeführten Termine sicherlich mal einen Tag Urlaub nehmen können. Wenn der ArbG aber Nein sagt, wird das in einem solchen Fall auch kein Arbeitsgericht kippen. Für einige der von dir genannten Situationen gibt es außerdem einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung n. § 616 BGB. Wo der nicht greift, ist das schlicht und ergreifend reine Verhandlungssache und Goodwill des ArbG.

Nur weil du keine Ahnung hast, musst du meine Antwort im Übrigen nicht als Blödsinn bezeichnen.

Der Fehler grundsätzlich liegt leider bei deinem Freund. Die AG meldet sich nicht, aber er nimmt an dass er frei hat? Vollkommen falsche Annahme!

Natürlich ist es nicht schön, dass die AG sich nicht meldet. Allerdings hätte ich dann schon viel früher noch mal nachgefragt.

Ja, es ist rechtens, da die AG ja nie zu dem Urlaub zugestimmt hat!

Davon ausgehen das der Urlaub genehmigt ist darf man natürlich nicht, demnach ist es auch das eigene verschulden wenn dann dort ein Termin gelegt wird.

Hier http://www.helpster.de/urlaubsantrag-wird-nicht-bearbeitet-was-tun_62032#anleitung findest du einen Bericht was der Arbeitgeber darf in sachen Urlaub, wie lange er sich zeit lassen darf den Antrag zu genehmigen etc.

Viel wird da nicht zu machen sein. Normal persönlich drüber reden, vielleicht kann er ja zumindest den einen Tag frei bekommen.

Wenn es eine betriebliche Übung ist, dass eine Nichtmeldung ein Einverständnis ist, dann fragt man besser nicht nach. Wenn er heute nachfragt, heißt es wohl, dass eine Antwort heute ausreichend ist. Vielleicht nochmal persönlich ansprechen, falls es etwas sehr Wichtiges ist. Ansonsten ist das durch.

Der Chef braucht einen Grund, um den Urlaub abzulehnen. Dein Freund soll mal zum Betriebsrat gehen.

Na es handelt sich um eine Zeitarbeitsfirma. Und sein Vorgesetzer meinte, die Geschäftsleitung hat den Urlaub nicht genehmigt.

@Moonlight1310

Bei Jahresurlaub ist das so, nicht bei einem Tag. Da reicht "dienstliches Interesse"