Hilfe, bekomme nie Urlaub oder mal einen Tag Frei - was tun?

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§ 7 Bundesurlaubsgesetz. Urlaub ist nach den Wünschen des ArbN auszurichten und muss mind. 2 Wochen am Stück betragen. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Der Urlaub muss im laufenden Jahr gewährt und genommen werden.

Bereits genehmigten Urlaub darf der ArbG nicht streichen. Warum sagst du nicht, du hättest Malediven gebucht und wenn du wegen Widerruf stornieren müsstest, würde ihn (den ArbG) das 5.000€ kosten?

Wenn´s ganz knallhart kommt, kann nur noch das Arbeitsgericht die Zustimmung des ArbG ersetzen.

Wenn ein bereit genehmigter urlaub aus betrieblichen gRÜNDEN ZURÜCK GENOMMEN WERDEN MUSS; IST DER BETRIEB SCHADENSERSATZPFLICHTIG:

Vielleicht handelt man nach dem Motto :

Wer sich alles gefallen lässt, hat selbst Schuld.

Manchmal ist eben Gutheit Blödheit.

Bereits genehmigter Urlaub darf nicht verweigert werden. Dies dürfte nur in ganz besonderen Katastrophenfällen geschehen (z.B. Überschwemmung), aber nicht, um dafür anderen Kollegen geben zu können.

Zuständig für solche Urlaubsstreitfälle ist der Betriebsrat.

Betriebsrat einschalten!

Betriebsrat einschalten kannst du danach machen,probier doch erst mal ein Gespraech mit deiner Chefin zu fuehren,genau das sagen was du hier geschrieben hast,du kannst dir nicht alles gefallen lassen sonst kriegst du nie irgend was,du musst sie schon ein bischen unter Druck setzen,denke die weiss schon das sie es mit dir machen kann,trau dich sie braucht dich!