Anime als Profilbild

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Grafiken und Strichzeichnungen (also auch Comic-Figuren) sind in der Regel UrhG § 2 Geschützte Werke, nämlich als "4. Werke der bildenden Künste": http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Der Urheber bzw. dessen Firma hat in der Regel das alleinige Recht, dieses in D. automatisch geschützte Werk im Internet zu zeigen, siehe UrhG § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung in Verbindung mit UrhG § 15.

Aber der Urheber und dessen Firma verzichten häufig auf Ihren UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz und auf eine mögliche teure UrhG § 97a Abmahnung.

Vor allem deshalb, weil sie (und ihre Suchmaschinen ;-) in Foren nicht so aktiv am Suchen sind wie etwa bei ebay ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Ein Freund wollte das Foto eines anderen Freundes des Hundes einer Freundin als Avatar verwenden. Da habe ich ihm geraten, vom Fotografen eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten einzuholen für genau diesen Zweck - da war dann rechtlich alles in trockenen Tüchern.

Bis auf diese Frage: UrhG § 32 Angemessene Vergütung. Diese schuldet man dem Fotografen auch dann, wenn der einem eine Nutzung für lau eingeräumt hatte!

Ausnahme: "Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen." (Ebenda).

Sicher, habe ich auch und viele andere auch, wenn bei dem Bild denke mal nicht eindeutig steht das man das nicht kopieren darf ist das ok. Schließlich tauchen bei google auch viele bearbeitete Bilder auf die der Künster bestimmt nicht selbst mit seinen Bildern gemacht hat

Warum sollte das nicht gehen? Gibt doch genügend Anime-Wallpaper, die dazu da sind, dass man sie abspeichert und entsprechend verwendet. Ich bezweile, dass du dafür angezeigt wirst.^^

Wenn ein Urheber sein Werk anbietet, um es zu Hause auf seinem PC als Wallpaper, also als Bildschirm-Hintergrund, zu nutzen,

dann hat er damit noch keine Nutzung im Internet erlaubt. Wie will man dann einen Richter davon überzeugen, dass man da PPC = Privat-PC und WWW = Weltweites Web verwechselt hat aus Versehen ;-) ?

Gruß aus Berlin, Gerd

@GerdausBerlin

Ich habe auch nicht gesagt, dass man es nur als Desktop-Hintergrund verwendet. ich spreche allgemein vom Wallpaper z.B auf Facebook kann man auch ein Titelbild im Hintergrund haben. Ebenso auf Youtube.^^

Naja, als Profilbild ist das halb so wild denke ich.

Ja. Wenn nicht, würde das halbe Internet aus Kriminellen bestehen.

Das hatte ich mir auch schon gedacht ^^ Aber gibt auch genug die Kinox.to und Co benutzen :D