Urheberrechtsprobleme beim Basteln von Umschlägen aus Zeitschriften?

5 Antworten

Wir haben solche Umschläge in der Schule mit den Schülern gebastelt und auf dem Weihnachtsmarkt verkauft und niemand hat sich beschwert. Es ist Altpapier, damit kannst Du machen, was Du willst.

Es gibt wohl einen klitzekleinen Unterschied zwischen einem Schüler-Weihnachtsmarkt und einem auf Gewinn ausgelegten Unternehmen.

@Blubblerblase

... wobei dieser Unterschied AFAIR nur das Strafmaß betrifft. Das Vergehen ist das Gleiche.

Da dürfte eher greifen, dass ein Urheber, welchen gegen sowas vorgehen würde, ganz schnell mit massenhaft negativer Kritik in sämtlichen Medien konfrontiert wäre.

@Ifm001

ein Strafmaß gibt es nur, wenn etwas unter Strafe steht, das wäre hier aber nicht der Fall...

@GammaFoto

Meinst Du jetzt die Khorinte, dass es nicht ums StGB geht oder dass es kein rechtswidriges Verhalten wäre?

Das sollte kein Problem sein, da Du die Motive nicht vervielfältigst oder "veröffentlichst".

Wenn Du die Umschläge als eigenes Produkt vermarkten würdest, könnte es schon wieder problematisch werden.

Für nicht-weiße Briefumschläge musst Du übrigens mehr Porto zahlen ;-)

Richtig. Du musst die Rechte an den Bildern erlangen, weil du sonst gegen §108 (insbesondere §108a) UhrG "Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte" verstößt.

Ich glaube auch nicht, dass Penny happy ist, das Markenlogo auf deinen Umschlägen zu sehen.

Die Frage ist, ob die Verwendung als einzelnes Kuvert eine "Verbreitung" darstellt. Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe liegt hier nicht vor,

wenn du die originalen Magazine nimmst und die Seiten zu Umschlägen weiter verarbeitest, dann verstößt du damit nicht gegen das Urheberrecht, da du ja selbst keine Vervielfältigungen herstellst sondern lediglich das gekaufte Papier weiter verarbeitest. 

Aha. Interessant. Da wird sich der Fotograf sicherlich freuen, wenn seine Fotos nun plötzlich auf anderen Produkten zu finden sind und von einem anderem Unternehmen verwendet werden.

@Blubblerblase

ob er sich da nun "freut" kann ich nicht beurteilen, das ist jedem selbst überlassen, da hier ja viele verschiedene Seiten verwendet werden und nicht nur ein einzelnes Motiv mehrfach, dürfte sich das "Problem" aber eh sehr sehr stark in Grenzen halten...

Es ist aber so wie es ist, man nutzt die fertig gedruckten Seiten des Heftes, für diesen Druck liegt ja die Erlaubnis des Urhebers vor, man darf die Seiten also jederzeit verwenden. Wenn man es nachdrucken würde, dann wäre das was anderes, aber rechtmässige Vervielfältigungsstücke zu benutzen ist natürich absolut erlaubt!

Nur zur Vollständigkeit...

auch wenn ich persönlich hier keine Probleme mit dem Urheberrecht sehe, müsste man vor einem solchen Vorhaben wohl besser nicht in einem Internet Forum um Rat fragen, sondern einen entsprechenden Fachanwalt konsultieren, der vielleicht auch abseits des Urheberrechts eventuelle Problemchen klären könnte

http://www.utopianreflections.net/einfuehrung-ins-urheberrecht/

Kurz: Du benötigst die Zustimmung der "Schöpfer". In den letzten zwanzig Jahren wurde das Urheberrecht leider extrem einseitig verändert. "Früher mal" galt bei Collagen u. ä. viel mehr die Frage, ob das verwendete Werk nur beiläufig verwendet wird.