Urheberrecht und GuteFrage

Support

Liebe/r reiterbernd,

bitte stelle Deine Fragen zur Plattform ausschließlich im Forum unter http://www.gutefrage.net/forum. Vielen Dank für Dein Verständnis!

Herzliche Grüße,

Eva vom gutefrage.net-Support

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Frage ist moral-ideologisch berechtigt - und überaus interessant -, allerdings kann man sie bezüglich jedes x-beliebigen Forums oder Chats stellen, wo genau das gleiche passiert ;-)

Ist eine "einfache Frage" überhaupt durch das UrhG als "Werk" geschützt?
NEIN!!

Als Kenner des UrhG behaupte ich mal ganz frech - du hast dessen Inhalt weder gelesen noch verstanden - es wird hier kein UrhG übertragen, sondern lediglich ein Nutzungsrecht um die Beiträge und Ergüsse hier überhaupt anzeigen zu dürfen!

reiterbernd 
Fragesteller
 05.03.2011, 12:56

Und du hast meine Frage weder richtig gelesen noch verstanden!!!

Und hör auf hier die Aufmerksamkeit per Formattierung auf dich zu ziehen!

reiterbernd 
Fragesteller
 05.03.2011, 15:14
@stelari

Gesamtaspekt ist ja ein herrliches Quatschwort. Damit werd ich auch bald mehr um mich werfen! Ansonsten kann ich dazu nur sagen, dass du am Thema vorbeischreibst.

gargamel111  06.03.2011, 12:35
@reiterbernd

@reiterhemd: So wirklich eine Frage hast du nicht gestellt, gell. Du wolltest nur ein wenig Deine Meinung bestätigt wissen. Wenn Du hier anmeckerst, dass man Deine Frage nicht liest, dann tu das selbst. "Das erscheint mir eine Übertretung und Verletzung des Urheberrechts zu sein!"

Mir schein, es geht Dir hier um das Urheberrecht.

stelari schreibt ganz richtig, dass dieses weder bei den Fragen noch bei den Antworten überhaupt greifen wird. Auch wenn Du denkst, dass die Fragen hier oftmals originell sind. "Der Jurist", nach dem Du gefragt hast, wird das anders sehen.

reiterbernd 
Fragesteller
 06.03.2011, 15:07
@gargamel111

Ja so normale Fragen sind ja keine große Kunst, aber manche bringen auch voll gute Stories in die Fragen mit ein! Fragen die einen Komplex bilden sind auch immer klasse. Zum Beispiel viele kleine verrückte Fragen zum Thema Schweiz zu stellen. Das ist großes Kino! Große Kunst sage ich!

Wenn Du Graffitis auf eine Wand sprühst, hast Du daran auch das Urheberrecht. Trotzdem darf der Besitzer oder Eigentümer der Wand es entfernen lassen und darf Dich sogar anzeigen.

Wenn Du also hier unerwünschtes schreibst, dürfen die es auch löschen, bzw. Dich ausschließen oder anderweitig sanktionieren.

reiterbernd 
Fragesteller
 05.03.2011, 10:27

Das mit dem Grafitti ist interessant. Hier liegt aber eine Einladung zur Verfassung von Beiträgen vor. Die Besitzer von Wänden haben in der Regel weder eine aktive noch passive Zustimmung geschweige denn Einladung zum verzieren der Wände gegeben!

Superanonym  05.03.2011, 10:30
@reiterbernd

Du bist aber stur wie'n Esel oder? :-D Gut, anderes Beispiel, ich bestelle einen Maler, damit er ein Bild an meine Garagenwand malt. Dann darf ich das natürlich auch später wieder übermalen, ohne eine Klage des Malers befürchten zu müssen. Die Garage ist mein Eigentum, ich darf damit machen was ich will.

reiterbernd 
Fragesteller
 05.03.2011, 10:38
@Superanonym

Wenn es ein Werk ist kannst du es nicht ohne weitere Übereinkünfte mit dem Maler überpinseln! Denke ich jedenfalls

(Sorry, ich hab vorhin eine längere Antwort geschrieben, aber die ist verschwunden).

Superanonym  05.03.2011, 10:39
@reiterbernd

Denkst du jedenfalls, ja da denkst du aber leider falsch. Sieh's einfach mal ein.

gargamel111  06.03.2011, 12:30
@Superanonym

Sorry @Super, da liegst du falsch. Diese Einstellung (zu einem zugegebenermaßen schwierigen und nicht immer logischen Thema) ist schon für viele teuer geworden.

Durch Löschung von Gf wird kein Urheberrecht verletzt - es steht jedem der Autoren frei, sich entsprechende Kopien zu fertigen...

reiterbernd 
Fragesteller
 05.03.2011, 10:25

Ich denke nicht dass die Sachlage so einfach und eindimensional ist wie du das hier vermutest. Es ist auf bestinchten Eingabegeräten bspw. nicht ohne weiteren schwer zumutbaren Aufwand ja ziemlich unmöglich entsprechende Sicherheitkopien zu erstellen.

WetWilly  05.03.2011, 13:25
@reiterbernd

Doch, es ist so einfach und so eindimensional. Verlezte ich das Urheberrecht der Autoren, wenn ich eine Zeitung zum Feueranzünden verwende? Wohl kaum...

reiterbernd 
Fragesteller
 05.03.2011, 15:12
@WetWilly

Wenn du die Blaupause zerstörst ist das eine Zerstörung der Urkunde für die das Urheberrecht gilt.

In den Richtlinien steht, was gelöscht wird. Du musstest bei der Anmeldung hier den Richtlinien zustimmen. Damit hat sich das erledigt. Abgesehen davon hat das nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Deine Inhalte werden nicht ohne deine Zustimmung weiterverwendet. Der Urheber von etwas zu sein bedeutet nicht gleichzeitig der Eigentümer zu sein. Der Eigentümer aller Texte hier ist gutefrage.net, nicht der User.

reiterbernd 
Fragesteller
 05.03.2011, 10:22

Die User sind Inhaber des Urheberrechts. Dein Beitrag ist ansonsten Quatsch. Wobei das mit den Richtlinien angehen könnte, aber nicht besonders einschlägig klingt!

Superanonym  05.03.2011, 10:26
@reiterbernd

1) Sag ich ja. 2) Wieso? 3) Das kann nicht nur angehen, das ist so. Und das ist mit allen Foren-, Board- und Community-Richtlinien so, deshalb ist es auch nicht einschlägig, richtig.