Urheberrechte am Bild einer KI.?
Vor einer Weile hat die Seite www.thispersondoesnotexist.com die Runde gemacht, welche bei jedem Aktualisieren mittels einer KI, die mit echten Gesichtern trainiert wurde, ein realistisches Porträt einer nicht existenten Person erstellt.
Da habe ich mir die Frage gestellt, wem diese Bilder gehören. Wer hat das Urheberrecht auf zufällig erstellte Bilder einer KI? Schließlich akzeptiert man beim Betreten der Seite keine AGB oder ähnliches. Auch ist streng genommen ja ein Zufallsalgorithmus der Urheber.
Sind die Rechte automatisch bei denen, die die KI programmiert haben? Hat vielleicht sogar die Person, die durch das Aktualisieren der Seite für das Generieren verantwortlich war, die Rechte? Hat überhaupt irgendjemand Urheberrechte, oder ist das noch nicht gesetzlich geregelt?
7 Antworten
Bei denen fehlt es an einer „persönlichen geistigen Schöpfung" isv. § 2 Abs. 2 UrhG. Heißt es gibt keinen Urheberschutz.
Ne es ist absolut richtig was oben steht. Aktuell geltende Rechtsansicht ist, dass KI kein Urheberrecht hat - auch nicht der Programierer.
eine "KI" erschafft aber nichts selbst, es werden nur die Befehle der Programmierung ausgeführt. Hier eine geistige Schöpfung abzuerkennen würde auch z.B. Jackson Pollock, einem der größten Künstler des 20. Jahrhunderts eine Schöpfung an seinen Werken aberkennen, weil die Spritzer in seinen Gemälden dann nur Zufallsprodukte wären. Er hat das Spritzen initiiert und ist Urheber. Der Programmierer hat eine Software geschrieben und damit auch die daraus entstandenen Bilder geschaffen. Was du wahrscheinlich vergisst ist dass eine "KI" keine echte Intelligenz besitzt und daher auch nicht von selbst etwas erschaffen kann. Die Schöpfung geschieht hier eben durch die Programmierung, die Ergebnisse, so "zufällig" sie auch für aussenstehende erscheinen mögen sind aber die entstandenen Werke eben dieser Programmierung und dadurch auch Resultat der geistigen Schöpfung durch ebenjene Programmierung.
Der erste Satz ist clever, aber ich habe es gemerkt. Es wird nach dem Urheberrecht eine persönliche geistige Schöpfungshöhe gefordert. Eine KI hat keine Persönlichkeit, zumindest keine die juristisch anerkannt ist. Gibt einen Entwurf in der EU Gesetzgebung, der ist aber eben nur ein Entwurf.
Der Programmierer hat eine Software geschrieben und damit auch die daraus entstandenen Bilder geschaffen
Das ist ja schon und gut, aber das Urheberrecht gibt genau vor wann etwas urheberechtlich schützenswert ist.
Was du wahrscheinlich vergisst ist dass eine "KI" keine echte Intelligenz besitzt und daher auch nicht von selbst etwas erschaffen kann.
Du tust so als würde ich die Gesetze machen. Die werden sich irgendwann ändern, aktuell hat werder die KI noch der Programierer die Urheberschaft. Es gibt juristische Theorien, dass eine Ausnahme besteht, wenn ein Mensch das Programm steuert und daraus dann ein KI-Werk entsteht, dann hat der Mensch Urheberschaft. Nicht der Programierer.
Die Schöpfung geschieht hier eben durch die Programmierung, die Ergebnisse, so "zufällig" sie auch für aussenstehende erscheinen mögen sind aber die entstandenen Werke eben dieser Programmierung und dadurch auch Resultat der geistigen Schöpfung durch ebenjene Programmierung.
ich bin durchaus in der Lage das Verfahren nachzuvollziehen, es scheitert aber am Recht. Es gibt sehr viele gute Grunde warum algoritmische Autorenschaft nicht anerkannt ist, ja von vielen sogar als systemwidrig klassifiziert wird. Ja ich kenne auch die Argumente von M.E. Kaminski. Es bleibt trotzdem dabei aktuelle Rechtslage, keine Urheberschaft, weder für die KI selber noch für den Programierer.
Wird sich das irgendwann ändern? Evtl. gibt genug Rechtswissenschaftler die das schon lange beschäftigt, eine Ausweitung der Urheberschaft hätte aber in vielen Fällen massive Auswirkungen. Also nochmal weder KI noch Programierer haben Urheberschaft, so ist nunmal das Gesetz. Ist nicht meine Ansicht sondern die des Gesetzgebers, mag sein das er es ändert so wie schon Schritte in der EU erkennbar sind.
man könnte den oder die schöpfer der KI als deren eltern ansehen. und was unmündige kinder angeht, so hat man als elternteil auch das recht, das geistige eigentum seines nachwuchses zu verwalten.
schwierig wird es, wenn die KI für mündig erklärt würde, aber das denke ich lässt noch auf sich warten.
lg, anna
Ich weiß nicht, ob man diese Grundlage auch darauf anwenden kann. Schließlich müsste erstmal die Frage geklärt werden, ob eine KI überhaupt so etwas wie geistiges Eigentum haben kann.
Das war mir eine theoretische Frage, ich plane nicht, die Bilder weiter zu verwenden. Aber danke für die Antwort.
Es gibt theoretische Ausnahmen. Also solche, mit denen sich die juristische Praxis im Moment sehr schwer tut. Nämlich dann, wenn ein Mensch hinter der KI steht - nicht als Programierer, sondern wenn er das Programm steuert. Dann hat aber natürlich nicht die KI das Urheberrecht sonder derjenige der das Programm steuert.
Gibt dazu massenweise englische juristische Literatur. Auch in der EU Gesetzgebung was alle gerade so bejammern mit Art. 13 hat das eine Rolle gespielt.
Ist ein ziemlich neues und komplexes juristisches Thema. Aber bisher kann man davon ausgehen, kein Urheberrecht.
ob eine KI überhaupt so etwas wie geistiges Eigentum haben kann.
sowas wie "KI" existiert nicht (!), sondern nur Programme.
Manche mögen so geschaffen sein, dass sie nach aussen hin wie eine künstliche Intelligenz wirken, in Wahrheit sind es aber immer nur die Ergebnisse der Programmierung die man sieht
Vor allem kann ich aber auch nicht annähernd erkennen, wo hier im Beispiel der Frage überhaupt eine "KI" stecken soll. Ich erkenne lediglich ein "normales" Programm, das entsprechend seiner Aufgabe Bilder erstellt und ausgibt. Punkt.
Punkt.
Rede mit uns wie mit einem Erwachsenen. Als ob du mir oder anderen einfach den Gedanken verbieten dürftest oder eintscheiden würdest wann etwas zu Ende ist.
Lese dich in die Literatur zu dem Thema ein, dann verstehst du meine Antworten. Willst du dies nicht, ist das deine freie Entscheidung.
Dann begründe deine Argumentation rechtlich, dann schaue ich sie mir an.
Ein Programm kann eine KI beinhalten, das widerspricht sich ja nicht. Es handelt sich eben um ein Programm, welches in der Lage ist, Regelmäßigkeiten zu erkennen und diese unter Umständen auch anzuwenden. Somit könnte man manche dieser Programme für sehr viele verschiedene Zwecke verwenden, abhängig davon, mit welchen Werken man sie füttert. Demnach hängt das durch eine KI geschaffene maßgeblich von den gegebenen Beispielen ab. Selbst der Programmierer könnte diese dann nicht mehr auf diese Art voraussagen.
Abgesehen davon benötigt es meines Wissens nach wirklich eine menschliche Schöpfung, damit überhaupt ein Urheberrecht auf etwas gelten kann. Und damit ist nicht das Programm, sondern das Werk selbst gemeint.
Selbst wenn es stimmt, dass die Ausgabe eines Programmes immer dem Programmierer gehört, sofern der Anwender keine weiteren Aktionen tätigen musste - welcher rechtlichen Grundlage entstammt das? Das Urheberrecht selbst kann es ja nicht sein.
Ich würde sagen: Derjenige, der mit Hilfe dieses Programms ein Bild erzeugt, hat das Urheberrecht darauf, sofern die Schöpfungshöhe ausreichend ist. Letzteres könnte zum Problem werden, wenn man selbst nur eine Taste drücken muss und das Programm alles von selbst macht ("KI").
Hängt natürlich auch mit davon ab, wie die Eingabebilder lizensiert sind.
Wer immer die "KI" erschaffen hat, der hat dabei auch die Schaffung der Bilder mit geschaffen, daher sollte der die entsprechenden Rechte an den erstellten Bildern haben. Denn das Programm muss ja mit Informationen gefüttert worden sein und so angelegt dass aus diesen Informationen Ergebnisse werden. Auch wenn diese Ergebnisse zufällig wirken, so basieren sie letztendlich auf der Programmierung
Schließlich akzeptiert man beim Betreten der Seite keine AGB oder ähnliches.
muss man ja auch nicht
Hat vielleicht sogar die Person, die durch das Aktualisieren der Seite für das Generieren verantwortlich war, die Rechte?
welche Form von geistiger Schöpfungstätigkeit hätte diese Person denn beigesteuert?!?
Du hast das Recht jede Uhr aufzuheben.
die geistige Schöpfung hat derjenige geleistet, der das Programm erschaffen hat