YouTube ---> Trailer,Ausschnitte... ERLAUBT?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Urheber des Films und des Trailers zum Film besitzen die alleinigen Urheberrechte. Sie können aber dem Filmproduzenten ein ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne von UrhG § 31 einräumen - was sie auch meistens tun.

Der Produzent bzw. dessen Filmfirma kann nun einem Journalisten, einem Medium oder einer Medienanstalt ein einfaches Nutzungsrecht für den Trailer einräumen - was er auch meistens tut.

Manchmal muss man den Produzenten um ein solches Nutzungsrecht bitten, per Email und so - manchmal wird es einem auch nachgeschmissen, vor allem, wenn man ein bekanntes Medium ist wie die ARD oder die BILD-Zeitung, oder ein bekannter YouTube-Blogger wie "DVDKritik", der dazu aus eigener Erfahrung bloggt: "Film FAQ #3 | Trailer und Urheberrecht" - https://www.youtube.com/watch?v=qijEdCBwtmA

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn man aber lediglich eines dieser zulässigen UrhG § 51 Zitate verwendet, benötigt man keine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten durch die Filmfirma für Ausschnitte aus dem Film, aus dem Trailer oder gar für den ganzen Trailer,

Wann und wie groß Bild-Zitate rechtlich zulässig sind, wird recht gut hier erläutert: Kleine Groß-Zitate und große Klein-Zitate.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, das darfst du nicht. Das Urheberrecht gilt bei jedem Video oder Bild. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du den jeweiligen Eigentümer um Erlaubnis fragen, sonst kann es passieren, dass dein Video gesperrt wird.

Also ich glaube schon! Sicher bin ich mir nicht!