Urheberrecht von Bildern eines Grafikers einer Werbeagentur?

3 Antworten

Das hängt vom Vertrag ab. Der Grafiker ist der Urheber, und er wird von der Agentur dafür bezahlt, dass er Entwürfe anfertigt. Im Allgemeinen hat die Agentur die Rechte und schützt damit alle Beteiligten, indem sie die Rechte quasi bündelt - den Grafiker, den Webdesigner, den Fotografen - sonst würde es ja kaum einen Kinofilm o.Ä. geben.

Die Agentur und der Kunde machen einen Vertrag, in dem die Nutzung des CD oder des Banners oder des Bildes geregelt sind. Normalerweise verkauft die Agentur nichts anderes als solche Nutzungsrechte, nicht das Bild selbst.

Wenn der Kunde ein neues Projekt auf der Basis des vorhandenen CD mit jemand anders machen will, muss der andere selbst wieder etwas Eigenes entwickeln, darf aber zum Beispiel identische Farben verwenden oder bei Webseiten vom CSS abschreiben (was aber verpönt ist und einen schlechten Ruf einbringt).

Mit Wasserzeichen halten es vor allem die, die viel im www auf sich aufmerksam machen wollen. Nötig ist es aber nicht, um die Rechte zu wahren.

Woher ich das weiß:Hobby
Greyfeykey 
Fragesteller
 13.02.2019, 17:11

Was ist wenn solch ein Vertrag nicht vorhanden ist, wenn spontan neue Kunden dazu kommen für die man mal Entwürfe macht?

Müsste eine professionelle Werbeagentur das nicht vertraglich regeln? Demnach wäre das immer unterschiedlich.

Zumindest bei deiner letzten Frage bin ich mir ziemlich sicher, dass die Rechte des Bildes bei der Agentur liegen. Dafür bezahlen Sie den Designer schließlich.

So lange nichts anderes vereinbart ist, darf der Kunde die Illustration überhaupt nicht verwenden. Die Nutzungsrechte werden zwischen Agentur und Kunde in einem Vertrag vereinbart.