Wegen urheberrecht video entfernt?

8 Antworten

Solange die Sache nicht geklärt ist wird es nicht veröffentlicht. Wenn du wirklich die Rechte von jemand anderem verletzt und dagegen auch noch Einspruch einlegst ist es gut möglich das er es nicht mehr nur beim löschen belässt sondern auch rechtlich gegen dich vorgeht.

Nein, Youtube, Facebook oder wo auch immer Du das Video hochgeladen hast hat das Hausrecht für ihre Seite. Bedeutet sie können frei entscheiden welchen Inhalt sie zeigen und welchen sie löschen.

Ein Einspruch ist, wenn überhaupt, also nur insofern möglich, die Seite darum zu bitten das Video doch freizugeben.

Sofern urheberrechtlich geschützte Musik im Video enthalten ist, wirst Du aber auch damit nicht weit kommen, da sich die Seite nicht strafbar machen will.
Ich würde Dir empfehlen Copyrightfreie Musik zu verwenden (einfach mal danach googeln), wobei Du auch da den Interpreten und das Musikstück zumindest in der Beschreibung erwähnen solltest.

Könnte ich den Song hochpitchen? Besteht dann die verletzung der urheberrecht immernoch?

@Oziozym

Soetwas machen manche Leute gerne, um die Algorithmen zu umgehen, welche geschützte Musik automatisch sperren. So zumindest die Theorie dahinter und es scheint zu funktionieren.

Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass Du kein Recht an dem Song hast, auch verändert darfst Du es nicht veröffentlichen.
Dein Plan wäre so, als würdest Du bei die Mona Lisa stehlen, ein Pinselstrich hinzufügen und es als Dein Kunstwerk verkaufen.

Was Du machen darfst, ist die Mona Lisa als Vorlage benutzen und sie abmalen.
Du darfst also ein Cover von dem Song aufnehmen und es dem Video hinzufügen. Hier gilt allerdings auch, der Urheber muss angemessen beteiligt werden.
Wenn Du das Video nur hochlädst, ist es angemessen Künstler und Titel zu erwähnen, in der Beschreibung oder dem Video.
Sobald Du das Video aber monetarisierst, also Werbung darauf schaltest und so Geld einnimmst, steht dem Urheber ein Teil davon zu. Es muss eben dem angemessen sein, was Du mit dem Cover machst.

Wenn du ein Lied verwendest für das du keine Nutzungslizenz hast, dann bringt dir ein Einspruch da gar nichts!

Wenn ich einspruch lege wird es wieder veröffentlicht.

Dazu solltest du aber dann schon eine Rechtfertigung haben. Einfach nur Einspruch einzulegen dürfte da nicht reichen. Du hast ja kein Recht dazu das Lied zu verwenden!

Selbst wenn dein Video wieder freigegeben wird bleibt es immer noch eine Urheberrechts-verletzung und du kannst nach dem Urheberrecht auch entsprechend bestraft werden, das fängt bei einer kostenpflichtigen Abmahnung des Anwalts des Rechteinhabers an, und kann bist zu Gefängnisstrafe oder Geldstrafe gehen wenn du wiederholt erwischt wirst oder es sich um einen schwereren Fall handeln sollte

Könnte ich den Song hochpitchen? Besteht dann die verletzung der urheberrecht immernoch?

@Oziozym

ja, natürlich!!

Damit machst du die Sache nur noch schlimmer!

Du musst urheberrechtlich freie Musik verwenden. z.B. 

NoCopyrightSounds auf YouTube. YouTube videos kann man auf convert2mp3.net herunterladen. Das konvertieren von YouTube videos und das herunterladen ist legal.

Könnte ich den Song hochpitchen? Besteht dann die verletzung der urheberrecht immernoch?

@Oziozym

Das weiß ich leider nicht so genau aber eigentlich nicht. Außname wäre ein Livestream auf YouTube.

Wenn du Einspruch erhebst behauptest du automatisch, dass du die Rechte an dem Lied hast. Das wird dann überprüft und da du ja keine Recht hast kommt wahrscheinlich eine Geldstrafe auf dich zu.

Also nimm entweder ein Frei nutzbares Lied, oder lass es ohne Musik

Könnte ich den Song hochpitchen? Besteht dann die verletzung der urheberrecht immernoch?

@Oziozym

Laut Gesetzt ist es auch dann Urheberrechtsverletzung, da die alleinige Veränderung des Tempos noch keine eigene künstlerische Leistung ist, und selbst wenn, müsstest du den Urheber immer noch fragen, ob du das Lied bearbeiten darfst.