Urheberrecht von Bildern?

5 Antworten

Ja, geno,

was du dir an deinem Monitor im Netz anschauen kannst, das darfst du auch für dich(!) ungestraft ausdrucken und an deine private(!) Wand hängen!

Bloß, ich erinnere mich weitläufig an solche urheberrechtlich geschützten Motive, die eine Therapeutin o.ä. in ihr Wartezimmer hing. Da ging es also wortklauberisch um die Frage, ob das schon eine (wenn auch sehr begrenzte) ungenehmigte Verbreitung/öff. Nutzung sei. Ich weiß nicht mehr wie das damals ausging, google das doch mal selbst "Urheberrecht - Wartezimmer".

Privat an deiner Wohnzimmerwand dürfte es keine Betrachtungsbeschränkung geben.

Naiver  03.02.2022, 17:24

Ich fand gerade diesen BGH-Spruch:

Der BGH hat vielmehr entschieden, dass die wartenden Patienten in einer Zahnarztpraxis keine Öffentlichkeit darstellen und deswegen von dem Zahnarzt keine Urheberrechtsabgabe zu begleichen war.

Mag sein, dass selbst das in manchem Einzelfall nicht zulässig wäre. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Aus diesem Grund wird es in der Praxis erst problematisch, wenn du Bilder an denen du keine Urheberrechte hast, öffentlich zugänglich machst und/oder gewerblich nutzt. Für den Privatgebrauch gibt es kaum Einschränkungen, hier könnte eher das Recht am eigenen Bild eine Rolle spielen, wenn es keine Personen sind, die aufgrund ihres Amtes/Berufs sowieso schon in der Öffentlichkeit stehen.

emib5  03.02.2022, 17:25

Wenn man keinerlei Ahnung hat, dann sollte man bei Rechtsthemen besser nichts schreiben.

Allein der Satz hier beweist schon, dass Du keinerlei Ahnung hast, was „das Recht am eigenen Bild“ eigentlich genau bedeutet oder beinhaltet:

Für den Privatgebrauch gibt es kaum Einschränkungen, hier könnte eher das Recht am eigenen Bild eine Rolle spielen, …

Denn gerade dann kann das Recht am eigenen Bild überhaupt keine Rolle spielen, da sich dieses rein auf die Veröffentlichung bezieht.

ART71  03.02.2022, 17:33
@emib5

Muss da das Bild wirklich werden? Wenn das Bild an der Wand hängt, kann es schließlich jeder sehen, der in das Zimmer kommt. Ein Fotoalbum z.B. müsste der Besitzer erst öffnen und zeigen. Von daher müssten die Pesönlichkeitsrechte doch noch vor dem Urheberrecht greifen. Oder ist das mal wieder Juristerei die dem Menschenverstand widerspricht?

emib5  03.02.2022, 18:30
@ART71

Wenn das Bild in Deinen privaten Räumlichkeiten hängt, dann gilt der Freundesbesuch nicht als „Öffentlichkeit“

Mit Veröffentlichungen ist in diesem Zusammenhang wirklich die größere Verbreitung bzw. größere Öffentlichkeit gemeint.

Und das mit Veröffentlichung nicht das zeigen im engen Freundeskreis gemeint ist, entspricht in meinen Augen eher dem gesunden Menschenverstand.

Ja darfst du.

Ich glaube aber kaum, dass die über das Internet angebotene Qualität bzw Bildgröße für einen Ausdruck in Postergröße ausreichend ist.

Woher ich das weiß:Hobby

Ja, für den privaten Gebrauch (so wie in Deinem Zimmer) ist das kein Problem.

Privat sollte das kein Problem sein

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung