Urheberrecht Facebook Fotos?

3 Antworten

Hallo Mindy,

was du gemacht hast, ist auf jeden Fall eine Urheberrechtsverletzung. Die Frage ist nur wessen Urheberrecht du verletzt hast.

Grundsätzlich darf nach deutschem Urheberrecht kein Kunstwerk ohne die ausdrückliche Genehmigung seines Schöpfers oder eines anderen Rechteinhabers veröffentlicht werden. (UrhG §12, §15) Das gilt auch im Internet. (UrhG §19a)

Du darfst Bilder über die "Teilen"-Funktion bei Facebook teilen, weil jeder Uploader eines Bilds in den Facebook-AGB allen Facebook-Nutzern bestimmte Rechte am Bild einräumt.

Sobald du das Bild aber herunter lädst und selbst wieder hochlädst (egal ob als Profilbild, als sonstigen Facebook-Post oder auf einer anderen Seite) verletzt du das Urheberrecht. Denn du verbreitest das Bild dann ohne Genehmigung weiter.

Nur weil ein Bild auf einer "öffentlichen Seite" veröffentlicht ist, bedeutet das nicht, dass es jeder nach belieben von dort herunter laden und neu veröffentlichen darf. Das ist ohne die Genehmigung des Rechteinhabers nicht gestattet.

Du verletzt also das Urheberrecht des Fotografen (unabhängig davon, ob es der Ehemann deiner Freundin oder sonst jemand ist) Ich würde stark dazu raten, das Bild offline zu nehmen.

Google das Bild doch einfach rückwärts und schau ob du es noch öfters findest! Denn wenn du es noch auf mehrere Seiten findest, dann ist die Wahrscheinlichkeit doch sehr groß, dass dir deine "Freundin" dir da einfach einen Bären aufbinden will. 

Aber rein rechtlich sind Profil- als auch Titelbilder öffentlich und somit von jedem sichtbar. Damit begehst du also eine Urheberrechtsverletzung wenn der Urheber diesem nicht zustimmt. 

Was anderes wäre es wieder wenn du ein Bild nur für deine Freunde sichtbar "privat" teilen würdest. Das wäre im Rahmen der Privatkopie durchaus gestattet. 

derjenige der das Foto erstellt bzw gemacht hat ist auch der urheber

allerdings bezweifle ich wenn du das Foto auf einer Witze seite gefunden hast, das der mann es selbst erstellt hat.

ABER trotzdem bist du nicht der Urheber also eine Urheberrechtsverletzung