Urheberrecht Instagram Bilder?

3 Antworten

UrhG § 15 Allgemeines:

"(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe)." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html

Du musst ihn also vorher fragen, ob du das auch darfst - ihn oder einen seiner bevollmächtigten Vertragspartner (seine Zeitung, sein Website-Betreiber usw.).

Gruß aus Berlin, Gerd

Kommt auf die Lizenzen des Bildes an. Ohne diese zu kennen würde ich gar nichts verbreiten bzw posten

Du musst die Person nur auf dem Bild markieren oder die Seite/die Person in den Kommentaren verlinken, dann ist alles okey x)