Kundenwunsch - Urheberrecht?


05.02.2020, 15:47

Ergänzung: Es handelt sich bei meinen Bildern nicht um Kopien des originals, sondern durchaus um künstlerische Interpretationen. Die zugrundeliegende Szene wäre allerdings dennoch zu erkennen, falls man den Film kennt.

5 Antworten

Wenn Du eine Vervielfältigung des Bildes (und sei es mit dem Pinsel) anfertigst und verkaufst, brauchst Du dafür in der Tat eine Lizenz des Rechteinhabers. Ich glaube zwar nicht, dass der jemals erfahren wird, dass Du für ein Individuum ein Exemplar dieses Bildes gemalt hast, aber formaljuristisch ist das so.

Was die Gerichte dazu bislang gesagt haben, wird hier deutlich: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Falls dein Werk aber nicht als UrhG § 24 Freie Benutzung eingestuft wird von einem angerufenen Gericht, greift höchstens noch UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Dort heißt es aber:

Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Selbst wenn also dein Maluntergrund als "papierähnlich" eingestuft würde, wäre dein Kopierverfahren jedenfalls kaum photo-ähnlich ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Solltest du lassen. Diesbezüglich hat sich nicht viel geändert: https://www.frag-einen-anwalt.de/Gemaelde-nachmalen--f110936.html

Martyrs1985 
Fragesteller
 05.02.2020, 15:46

Es handelt sich bei meinen Bildern nicht um eine "Kopie" sondern durchaus um ein künstlerische Interpretation. Dennoch ist zu erkennen, woher das Bild stammt. Es ist aber kein genaues Abbild der Vorlage.

Bei Hochzeitsfotos liegt das Urheberrecht ja auch beim Fotografen, wie handhabst du es da?

Martyrs1985 
Fragesteller
 05.02.2020, 15:44

In diesem Fall lasse ich mir bestätigen, dass der Hochzeitsfotograf dem Kunden ein Nutzungsrecht einräumt. Ich achte in der Regel sehr genau darauf, dass das Urheberrecht nicht verletzt wird.
Ich habe dem betreffenden Kunden mit der Filmszene auch mitgeteilt, dass ich mich erst informieren muss, aber davon ausgehe, dass ich seinem Wunsch nicht nachkommen werde. Interessieren würde es mich dennoch.

Bitterkraut  05.02.2020, 15:50
@Martyrs1985

Na ja, wo kein Kläger, da kein Richter... andernfalls wirst du es wohl so machen müssen, wie bei Fotos.

Also logos etc sind definitiv ein Problem. Ist es nur eine Szene, ist dieses natürlich ebenso geschützt.

Aber als Künstler darfst du ja durchaus da eigene Interpretationen machen. Ist so das selbe Ding wie bei samples im hiphop.

Du nutzt das ja nicht gewerblich. Du verkaufst ja nicht das Bild an sich sondern du verkaufst deine Handarbeit plus eben die Interpretation.

Solang du also damit keine Werbung treibst sehe ich darin kein Problem.