Unverschuldeter Wasserschaden Mietwohnung, Maler muß angeblich nicht die ganze Wand und Decke streichen und bei farbiger Abgrenzung gar nicht. Bin der Depp?

2 Antworten

Bei Ausbesserungen sind Farbtöne keine Vorschrift, wenn du keine Farben mehr hast oder keine mehr vorhanden sind, musst du mit dem zufrieden sein was der Handwerker macht. Es sind ja nur Ausbesserungs-Arbeiten, keine neuen Anstriche. Ich weiß ja nicht , was genau in deinem Mietvertrag diesbezüglich steht.

.... was hast Du damit am Hut, was eine Versicherung macht?

Der Vermieter ist allein für dich zuständig und da wird ausgebessert/repariert im Schadensbereich, was denn auch sonst?