Unverschuldeter Wasserschaden Mietwohnung, Maler muß angeblich nicht die ganze Wand und Decke streichen und bei farbiger Abgrenzung gar nicht. Bin der Depp?
Flur in lila ( Schaden ca. 20 x 15 cm ) und Wand im Küchenberich ist rosa ( Schaden ca. 15 x 10 cm ). Deckenschäden ca. 40 x 40 und 30 x 35 cm in weiss. Farbige Reste waren nicht übrig geblieben. Ist es richtig, dass farbiger anstrich NICHT ausgebessert wird und die Decke nur z.T. überstrichen wird ? Könnte sich der Vermieter sparen, wohne schon 4 Jahre dort und müßte wohl demnächst lt. Mietvertrag Decken und Wände streichen zum Erhalt der Wohnräume oder nicht ?! Stelle fest, das ich trotz Nichtschuld die Arschkarte gezogen habe ?!
2 Antworten
Bei Ausbesserungen sind Farbtöne keine Vorschrift, wenn du keine Farben mehr hast oder keine mehr vorhanden sind, musst du mit dem zufrieden sein was der Handwerker macht. Es sind ja nur Ausbesserungs-Arbeiten, keine neuen Anstriche. Ich weiß ja nicht , was genau in deinem Mietvertrag diesbezüglich steht.
.... was hast Du damit am Hut, was eine Versicherung macht?
Der Vermieter ist allein für dich zuständig und da wird ausgebessert/repariert im Schadensbereich, was denn auch sonst?