Verschiedene Weißtöne an der Wand bei Auszug

3 Antworten

Hier stellt sich die Frage, sind 2 verschiedene weiße Töne als fachgerecht anzusehen. Ich denke, bei einer Bewertung durch verschiedene Gerichte würden auch unterschiedliche Ansichten dabei herauskommen. Ich denke auch nicht, dass es dem Vermieter nur auf die versch. Töne ankommt. Der obere Anstrich wird in dem Maße gealtert sein, dass ein Neuanstrich nötig ist. Ist eine wirksame Übernahme der Schönheitsrep. erfolgt, spielt es keine Rolle, welche Anstrengungen unternommen werden müssen, um diese Pflicht zu erfüllen. Eine private Vereinbarung ist keine Lappalie. Im Regelfall gibt es immer einen Ausgleich für die übernommene Pflicht. Ich würde dazu raten, eine Einigung mit dem Vermieter anzustreben. Sprechen Sie das Problem an und bieten Sie dem Vermieter etwas an. MfG

Kann mich der Vermieter zwingen, alles in einheitlichem Weisston zu streichen?

Ja.

Bei Anstrichen gilt nach ständiger Rechtsprechung "dass die notwendigen Renovierungsarbeiten fachgerecht in mittlerer Art und Güte durchführt" werden müssen.

Das bedeutet deckend, gleichmäßig, absatzfrei, einheitlich - so wie es ein Fachbetrieb auch ausführen würde.

Zwei Weißtöne durch unterscheidliche Farbnuancen würden dem ebenso entgegensprechen wie ein teilweises Unterlassen der Renovierungspflicht - die eine Hälfte der Wand hast du ja oberhalb 2,5 m nicht renoviert wie vereinbart :-(

Und in 4 m Höhe kann man nun mit einem Gerüst oder einer Leiter sowie einem Teleskopstiel-Roller ebenso herankommen wie ein Malergeselle :-O

G imager761

Nach den neuesten Mietgesetzen mußt Du die Wohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben. Zwei verschiedene Weiß sind akzeptabel und müßten vom Vermieter akzeptiert werden.

imager761  26.04.2012, 00:41

Aber nicht innerhalb einer Wandfläche und erst recht nicht, die obere Hälfte der Wand vereinbarungswidrig ungestrichen zu lassen :-O

Besser (bzw. billiger), er erledigt das noch :-O