unterverpachtung/Pflugtausch ohne schriftliche Genehmigung?

3 Antworten

In jedem Falle ist es dir als neuer Eigentümer frei gestellt, ihm eine Abmahnung zuzusenden mit der Aufforderung, dieses sein zu lassen.

gotnoname90 
Fragesteller
 06.06.2017, 07:24

uns geht es darum so schnell wie möglich auf das Grundstück zu kommen! Da ein Pächter drauf ist geht es leider nicht! Aber wenn er sich nicht rechtmäßig verhält, kann man ihn dann fristlos kündigen?

teutonix1  06.06.2017, 07:27
@gotnoname90

Ganz genau könnte dir das ein Fachanwalt sagen, aber ich würde erst einmal eine Abmahnung schreiben, wenn dann keine Abhilfe geschaffen wird, hast du es mit einer ausserordentlichen Kündigung leichter.

Es gibt grundsätzlich bei außerordenrlichen Kündigungen vorherige Schutzrechte beider Parteien.

Nach Paragraph 594e Abs. 1 BGB ist Paragraph 543 BGB anwendbar. 

Nach Paragraph 543 Abs.1 BGB wird ein Abwägungprozess vorgeschrieben. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Paragraph 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB schreibt die unerlaubte Nutzungsüberlassung an Dritte als wichtigen Grund fest.

Heißt für dich: Du kannst außerordentlich fristlos kündigen, aber vorher musst du ihn Inverzug setzen und eine Frist (2 Wochen) setzen vorher das Fehlverhalten abzustellen. In diesem Schreiben die Kündigung androhen und mit Einschreiben versenden, damit der Empfang nachweisbar ist. Am besten das Schreiben unter Zeugen auch in den Umschlag packen und bei der Post abgeben.

Vielleicht sprecht ihr erst mal mit dem Pächter und stellt euch als neuen Besitzer des Grundstücks vor. 

Und bei dieser Gelegenheit sagt ihr ihm das ihr ihm zum xx.xx den Pachtvertrag kündigt 

gotnoname90 
Fragesteller
 06.06.2017, 07:38

Das ist schon alles erledigt! Haben ihm ein anderes Grundstück als längere Pacht angeboten um auf das zu können-keine Chance! Da brauch er ein ausTauschLand fürn unterpächter-und da sind wir stutzig geworden!