was bedeutet das, wenn bei einer verpachteten wiese von "zahlungsansprüchen abkaufen" die rede ist?

5 Antworten

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Normalerweise steht in Pachtverträgen, daß die Pacht zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, wenn der Pachtzins nicht bezahlt wird.

Du selbst kannst Zahlungsansprüche nicht aufnehmen, da Du kein Landwirt bist.

Aber ein Nach-Pächter kann das.

Nicht jeder Nach-Pächter braucht aber ZA, das kommt auf den Einzelfall an.

ZA kann man sich auch aus anderen Quellen besorgen, z.B. von ZA-handelnden Landwirten.
Der jetzige Bewirtschafter kann seine ZA auch an einen solchen ZA-Händler verkaufen. Es muß also nicht unbedingt der bisherige Bewirtschafter mit dem künftigen handelseins werden.

Zahlungsansprüche sind grundsätzlich begehrt, aber es geht nicht um viel Geld. Sondern um ca. 280 €/ha, je nach Bundesland.

Die Prämienbehörde (Landw.kammer oder Landw.amt) kümmert sich grundsätzlich nicht um Pachtstreitigkeiten zwischen Verpächter und Pächter. Wer den ZA zum 15.5. auf seinem ZA-Konto hat, ist prämienberechtigt, sofern er einen Förderantrag gestellt hat und Fläche dafür nachweisen kann.

vielleicht muss ich noch hinzusagen, dass es sich um einen uralten noch von meinem großvater vereinbarten mündlichen pachtvertrag handelt

@Dopemasta

Das ändert nicht viel. Du kannst versuchen, eine Kommunikation zwischen jetzigem Bewirtschafter und Nachbewirtschafter zustandezubringen. Wenn die sich nicht einig werden (was oft der Fall ist, weil sich Konkurrenten nicht mögen), dann läßt sich die Fläche auch ohne ZA verpachten, auch wenn der Pachtpreis dann etwas geringer ist, weil der Bewirtschafter sich wohl einen ZA irgendwo kaufen muß.

Ich fasse dir die Informationen mal zusammen. Dein Pächter ist Landwirt und erhält irgendwelche Fördergelder. Diese können von deinem Land oder von der EU kommen. Der Pächter muss dort, ich glaube bis Mai alle von ihm gepachteten Flächen nach Art der Bewirtschaftung melden. Danach wird dann die Höhe der Förderung berechnet. Änderungen zwischendurch sind hier mW. nicht möglich. Diese Meldungen werden auch nicht zwingend auf Eigentum oder gültigem Pachtvertrag überprüft, sondern nur auf Flächenüberschneidungen. So kann die gleiche Fläche nicht von 2 Landwirten gemeldet werden. 

Du kannst die Fläche verkaufen mit dem Hinweis, dass der noch mit x bestehende Pachtvertrag zum TT.MM.JJJJ wirksam gekündigt wurde. Dort solltest du auch eine evtl.erforderliche Verrechnung der noch ausstehenden Pacht regeln. Sollte dein Käufer die Fläche verpachten wollen, an der dein Pächter offenbar kein Interesse mehr hat, (sonst hätte er dies nicht vorgeschlagen,) kann der neue Pächter sich mit deinem in Verbindung setzen. Du kannst die Information mit den Zahlungsansprüchen mündlich an deinen Käufer weitergeben, der aber (als Nichtlandwirt)  hiermit eventuell genauso überfordert ist wie du. 

Ein Zahlungsanspruch (ZA) ist das Recht, die Betriebsprämie für ein Hektar Fläche zu erhalten.

Die Zahlungsansprüche sind gekennzeichnet und in der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) erfasst. Zahlungsansprüche sind in der Regel frei handelbar. Sie können nur von aktiven Landwirten erworben werden. Ein Zahlungsanspruch im Wert 298 Euro wird (Stand: Januar 2010) mit etwa 387 Euro gehandelt. Zahlungsansprüche können auch verpachtet werden. Wenn zum Beispiel 2 Hektar Zahlungsanspruch verpachtet werden, müssen mindestens zwei Hektar Fläche an den Bewirtschafter mitverpachtet werden. Die Landwirte können die Buchungen selbst in der ZI-Datenbank vornehmen oder einen Dienstleister damit beauftragen. Die Prämienbehörden wachen über die ZID. Sie können Falschbuchungen stornieren und ziehen Zahlungsansprüche, die zwei Jahre nicht genutzt wurden, in die „nationale Reserve“ ein.

Der von Dir zitierte Wikipedia-Artikel ist veraltet, weil die Fachautoren vertrieben wurden. Betriebsprämie heißt heute Basisprämie.

Der Preis 387 stimmt nicht mehr. Eher 280 €. Die flächengebundene Verpachtung von ZA gibts auch nicht mehr.

Der Pächter ist offenbar ein Landwirt und erhält Flächenprämie. Um diese zu erhalten, benötigt er besagte Zahlungsansprüche (also das mit dem Land verbundene Recht entsprechende Gelder beantragen zu dürfen), diese werden eigenständig gehandelt.

PS: Du kannst auch durchaus eine verpachtete Wiese verkaufen - als Investitionsobjekt.

er kann also gelder beantragen, weil er an mich pacht zahlen muss? wäre es dann evtl. für die stelle bei der er die gelder beantragt interessant, dass er eben an mich nicht die pacht zahlt, die ursprünglich vereinbahrt war?

@Dopemasta

Nein, er kann Gelder beantragen, weil er das Land bewirtschaftet, das hat mit der Pacht nichts zu tun. Das Pachtverhältnis ist eine Privatangelegenheit zwischen dir und deinem Pächter.

@tryanswer

ok, danke

Der jetzige Pächter scheint Verbindlichkeiten gegenüber den aktuellen Eigentümer zu haben.

Wenn du dich darauf einläßt seine Verbindlichkeiten (Pachtschulden) zu übernehmen würde er von der Pachtvereinbarung sofort zurücktreten und dir den Pachtgegenstand (Die Wiese) sofort übergeben in dessen Besitz er ja als Pächter ist ..

Das wäre sonst nicht so ohne weiteres Möglich da es ja Kündigungsfristen usw. gibt.

So verstehe ich das ..


hallo, der eigentümer bin ja ich.....

@Dopemasta

Oh sorry, hab gelesen dass du die Wiese kaufen möchtest.