Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei Pachtung eines Gartengrundstücks oder Befreiung?
Sehr geehrte Leser,
ich bin seit einigen Tagen Pächterin eines Gartengrundstücks:
private Freizeitangelegenheit, 730 qm, Lage außerhalb (keine Kleingartensiedlung), Obstbaumbestand vorhanden, Wiese vorhanden
Ich habe von einem Bekannten den Hinweis bekommen ich müsse Mitglied in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden (Unfallversicherung), ca. 90 € im Jahr.
Ist das richtig?
Mir ist der Sachverhalt nicht klar da ich weder Unternehmer im landwirtschaftlichen Bereich bin, noch etwas Kommerzielles dort betreiben möchte.
Ich möchte dort meine Freizeit verbringen und mich um das Grundstück kümmern.
Ich besitze selbst eine private Unfallversicherung (diese habe ich noch nicht auf die Sache Gartengrundstück angesprochen).
Beim Stöbern auf der Homepage der Landwirtschaftlichen BG bin ich darauf gestoßen, dass man sich auf Antrag von der BG befreien lassen kann, sollte die "bewirtschaftete" Fläche kleiner als 2.500 qm sein - was sie bei mir ist (730 qm).
Ich hoffe es findet sich Jemand im Forum der mir weiterhelfen kann.
Ich stelle mir folgende Fragen:
1) Muss ich Mitglied in der landwirtsch. BG werden?
2) Was würde eine Befreiung mit sich bringen, sprich zahlt dann die normale gesetzliche Krankenkasse im Falle eines Unfalls auf dem Grundstück (z.B. Ast auf den Kopf, Motorsägenunfall usw.)?
Vielen Dank & Alles Gute!
3 Antworten
Hoi.
1) Ja.
" Für die Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens sowie für ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner besteht Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung." Unternehmer im Sinne der Berufsgenossenschaft ist man auch, wenn man nichts kommerzielles tut.
2) Ja.
"Lassen sich Unternehmer von Flächen bis zu 0,25 Hektar von der Versicherung befreien, sind die bei einem Arbeitsunfall anfallenden Heilbehandlungskosten grundsätzlich von der Krankenkasse zu tragen. Beachten Sie bitte, dass bei der Übernahme der Heilbehandlungskosten durch Ihre Krankenkasse häufig Zuzahlungen und Eigenanteile in nicht unerheblicher Höhe von Ihnen selbst zu zahlen sind. Demgegenüber werden durch die Berufsgenossenschaft diese Leistungen ohne eigene Zuzahlung des Verletzten erbracht. Weiterhin werden von der Krankenkasse bei verbleibender Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung keine Verletztenrenten – oder bei tödlichen Unfällen keine Hinterbliebenenrenten – gezahlt. "
3) Aber:
"Für Unternehmen des Dienstleistungssektors (z. B. Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus, der gewerblichen Gartenpflege), Lohnunternehmen, kommunale und konfessionelle Friedhofsunternehmen sowie Unternehmen der kommunalen Park- und Gartenpflege und Besitzer/Nutznießer von privaten Park und Gartenanlagen ist eine Befreiung nicht möglich."
Daher mein Tipp: lass dich von der BG beraten, was bei dir zutrifft.
Da hast du recht - man wollte nur aufzeigen, dass die Krankenkasse eben keine Hinterbliebenenleistugen hat. Ob die DRV zahlt, hängt ja auch noch von verschiedenen Faktoren ab...
Hi Lokicorax,
nochwas... ich habe eine private Unfallversicherung (bei der HUK Coburg) und bei dieser heute angefragt ob ich denn auf eben diesem genannten gepachteten Grundstück über meine private Unfallversicherung versichert bin, sollte ich einen Unfall auf dem Grundstück haben bei z.B. Sturz von der Leiter, Ast absägen, Mähen usw.
Die Antwort der HUK war ganz klar: ja das sind sie, auch wenn Ihnen auf dem Grundstück ein Unfall z.B. bei den genannten Tätigkeiten passiert.
Das ist ja schon mal gut.
Denn daraufhin habe ich bei der landwirtschaftl. BG mal angefragt (per Email, immer alles schön schriftlich :-) wie das ist in meinem Fall. Und auch ob ich mich von der BG befreien lassen kann usw.
Warte noch auf deren Antwort.
(PS: Die HUK zahlt auch Rente bei Invalidität)
Unter 2500m^2 besteht keine Pflicht zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossnschaft.
Meiner Meinung nach ist die BG nicht für dich
https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/123.html
solange du keine Arbeitnehmer mit der Bewirtschaftung beauftragst.
Sollte der Garten bisher unter BG gefallen sein: werden diese sich von sich aus melden.
Entweder da der Eigentümer Meldung des Pachtvertrages macht oder der bisherige Pächter Abgabenachricht erteilt.
Du selbst bist bei einem Unfall normal über die Krankenversicherung abgesichert. Wenn du dich in deiner Freizeit mit der Motorsäge verletzt: wird daraus für dich immer noch kein Arbeitsunfall.
Hallo Lokicorax,
vielen Dank für deine ausführliche Zeilen.
Das hilft mir auf jeden Fall weiter.
Ich werde zunächst einmal bei der landwirtschaft. BG anrufen und mich erkundigen. Dann werde ich auch mal meine private Unfallversicherung ansprechen und evtl. die gesetzliche Krankenkasse falls ich mich für eine Befreiung bei der BG entscheide.
Nur eins noch: Im Falle einer Erwerbsminderungsrente ist doch die Rentenversicherung zuständig und nicht die Krankenkasse dachte ich...?