Ist so eine Unterschrift auch rechtsgültig?

2 Antworten

I. V. heisst, dass du in Vertretung für jemanden unterschreibst, also dafür grade stehst. I.A. heisst, dass du in einem Auftrag unterscreibst und du aus der Sache raus bist. I.A. ist also besser für dich, da du damit keine Verantwortung übernimmst, sondern diese Verantwortung der teamleader und der Sachbearbeiter hat.

edoshcuk 
Fragesteller
 05.04.2012, 09:04

Vielen Dank für die Antwort aber ich weiß was i.A. und i.V. heißt meine Frage ist : ob es denn Rechtsgültig ist oder einen Sinn hat wenn beide der Teamleader sowie die Sachbearbeiterin im Auftrag unterschreiben...

Mir Persönlich kommt es vor das diese ganze Sache keinen Sinn macht

katzevic  05.04.2012, 09:11
@edoshcuk

Warum nicht? Das heisst doch nur, dass sie keine Verantwortung übernehmen, sondern die gesamte Verantwortung beim Chef liegt, der den Auftrag zur Unterschrift erteilt hat.

Grundsätzlich ist es so, dass i.V. nur von Personen gesetzt werden darf, die von der Firma als Handlungsbevollmächtigte bestellt wurden. Es kann dabei sein, dass eine Person für einen bestimmten Bereich, sagen wir Einkauf eine Handlungsvollmacht hat, aber im Verkauf eben nicht. Dann schreibt sie bei Bestellungen ein i.V. und bei Angeboten ein i.A. Deswegen ist es auch wichtig, dass es in den Unternehmen eine Regelungen für Unterschriften gibt, das gibt den Mitarbeitern die Sicherheit was sie schreiben dürfen und was nicht. MIt i.A. bist Du aber in der Regel immer auf der sicheren Seite. Rechtsgültig ist diese Unterschrift, auch wenn zwei i.A. unterschreiben.