i.A. unterschreiben?

4 Antworten

Wenn es im Auftrag einer anderen Person ist schreibt man IMMER "im Auftrag" (i. A.) und deine Unterschrift drunter

LG

Mit i.A (im Auftrag) unterschreibst du korrekt. Mit i.V. (In Vertretung unterschreibt eigentlich nur der direkte Stellvertreteer des Chefs. Und mit ppa. (per procura) der prokuruist, der alleigige oder gemeisame Handlungsvollmacht hat, die aber im Handesregister eingetragen sein sollte.

Eigentlich kommen die Begriffe i.A. und i.V. aus der öffentlichen Verwaltung, haben sich aber auch im Wirtschaftsalltag durchgesetzt, weil man daraus die Rechtsstellung des Unterschreibendn einschätzen kann.

das ist korrekt so!

Wenn es im Auftrag ist, z.B. mündlich oder übliche Vorgehensweise = i.A.

Wenn du eine schriftliche Vollmacht hast = i.V.

ja, das ist korrekt!