Jobcenter Eingliederungsvereinbarung ohne Unterschrift Gültig??

5 Antworten

Ist eine Eingliederungsvereinbarung ohne Unterschrift überhaupt Gültig?

Kommt drauf an.

Wenn diese als Vertrag zwischen dir und dem Jobcenter schriftlich geschlossen wird, muss sie von beiden Seiten unterschrieben sein. Sie bindet dann auch beide Seiten rechtlich.

Ggf. sollte die EGV von einem Experten geschrieben werden, z.B. bei Selbständigen von einem Anwalt, damit diese nicht ggf. zu unnötigen Maßnahmen gezwungen werden.

Einigt man sich nicht, kann das Jobcenter diese als Verwaltungsakt erlassen, dieser ist ohne Unterschrift gültig, erlaubt dir aber das Rechtsmittel des Widerspruchs binnen 30 Tagen.

Eine Eingliederungsvereinbarung braucht nicht unbedingt unterschrieben werden; selbst wenn sie unterschrieben werden würde, greift die gerichtliche Inhaltskontrolle, da die Eingliederungsvereinbarung i. d. R. als AGB angesehen werden kann - oft sind viele Klauseln unwirksam, da der Leistungsbezieher benachteiligt wird indem z. B. den Forderungen keine entsprechende Förderung gegenüberstehen.

Zudem wird i. d. R. nicht auf gleicher Augenhöhe verhandelt, sondern die Klauseln werden durch das Jobcenter vorgegeben (daher AGB).

Wenn die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben wird, kann ein entsprechender Bescheid über Maßnahmen erlassen werden - gegen diesen Bescheid muß dann aber innerhalb der Widerspruchsfrist vorgegangen werden, ansonsten muß man die festgelegten Maßnahmen erfüllen.

D. h., wenn die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben wird, hat man Zeit gegen einzelne Punkte vorzugehen, sofern sie sich irgendwann als nachteilig herausstellen - gegen einen Bescheid muß man sofort vorgehen.

Es ist daher taktisch klüger, eine Eingliederungsvereinbarung grundsätzlich zu unterschreiben.

Das stimmt so nicht den das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden das man das nicht unterschreiben muss ( wen es um Bewerbungen geht)

Um die rechtsgültig zu bekommen muss sie daraus eine Verwaltungsakt machen aber dagegen kann man auch widersprechen bzw in den -wiederspruch gehen und danach sogar klagen!

Außerdem das Amt muss sich nicht an die EGV halten und du wirst bestraft wen du dich daran nicht hälst!

Zb wen es dort um Bewerbungen geht gibt es auch noch ein Urteil von dem Gericht das aussagt das man kein Geld von hartz4 zum bewerben nutzen Mus da das nicht im hartz4 4 Satz vorgesehen ist also muss zb das amt Tickets zur Bewerbung zahlen und deine kosten ersetzen aber oft tut es das nicht sofort was gegen ein Urteil dann verstößt!Genauso wie wen man ein Termin dort hat muss das Amt die fahrt kosten ersetzen und zwar am selben Tag und in bar nicht erst am Monatsende wie es leider praktiziert wird.!

Die egv ist nur zum Linken da außer es geht um meine malnahmen unterschreibt man zb nicht dann kann-das Amt einen nicht einfach Regeleistung Streichen da das dann rechtswidrig ist.!

Schaue dir mal die Rechtsbelehrung an gibt es keine ist das auch nicht in Ordnung. So umgeht das Amt oft rechte der betroffene! Zb was die gerne versuchen ist das man sich so oft x bewerben muss geht das nicht dann streichen die Leistungen !Was normal rechtswidrig wäre.Also lohnt es sich alle informationell zur egv zu nutzen sinnlose Sachen kann man auch ablehnen besonders wen sie gegen die eigene rechte verstoßenen zb eingriff in die privatispfäre!

Wiedersprech- der Egv da sie keinerlei Vorteile für dich hat sondern nur Nachteile zb als Begründung zb bei den Bewerbung oder bei einer sinnlosen Maßnahme!

Das worauf das Amt sich bezieht kannst du auch genauso gut als Widerspruch s Grund nutzen den zb im Sozialgesetzbuch stehen 5-10 Artikel davor Oder dahinterher oft genügend gründe für einen -wiederspruch und so einer kann vom Amt nicht einfach übergangen werden.!Es gibt auch Organisation die eine da helfen könne zb Caritas ,Kirche usw!

Schau mal ihre anderen Fragen an. Sie weigert sich zu Besuchen dort hin zu gehen geschweige mitzuarbeiten. Ich würde als Sachbearbeiter nicht anders handeln.

@herzilein35

Dan ist dan oft auch kein wierspruch möglich!Dan gibt es eben kein geld.!Andereseit stimm das was sie schreibt dan würde ich auch mir was einfallen lassne müssne um gegn das amt zu handeln!Es ist egal wie alt man zb für eine ausbildung ist wen man eine firma dazu fidnet aber wen sie wirklich bis zu dem alter nie gearbeitet hat stimmtda so einiegs nicht!

das hat dein sb clever gelöst. du hast eine egv und daraus wird nach x tagen der verwaltungsakt. das erspart arbeit, zeit und geld. die sache ist klar: unterschreibst du jetzt, ist er sofort gültig, unterschreibst du nicht, ist er nach x tagen automatisch gültig.

spätestens ab da hast du die erfordernisse der neuen vereinbarung punktgenau zu erfüllen. bis dahin kannst du überlegen ob du änderungen an dieser egv möchtest.

Dann wird ein Veraltungsakt erlassen. Dieser ist gültig. Du arbeitest garnicht mit und dann wunderst du dich?