Mietvertrag ohne Auftrag im i.A. unterschrieben. Ist der Vertrag trotzdem rechtsgültig?
Hallo Community,
ich stehe vor folgendem Problem:
ich bin geschäftlich für einen längeren Zeitraum (6 Monate) etwa 600 km von zu Hause beschäftigt und habe eine Wohnung auf Zeit gefunden, die mir sehr gut gefiel. In voller Euphorie über die Zusage des Vermieters, habe ich den Mietvertrag kurzerhand mit i.A. unterschrieben. Bei den Angaben des Mieters habe ich mich selbst, aber auch meinen Arbeitgeber eingetragen. Am nächsten Tag wurde mir dann unsere Unterschriftenregelung gezeigt und ich stehe nun angeblich privat mit dem Vertrag, der Miete und der Kaution da. Ist der Vertrag nun tatsächlich rechtsgültig oder habe ich da noch eine Chance, wieder rauszukommen? Ich habe noch keine Miete gezahlt, also so gesehen, ja auch noch nichts anerkannt.
Ich danke euch für eure schnellen Antworten!
5 Antworten
Wie kann ich den Vertrag sofort kündigen?
Man kündigt einfach den Mietvertrag mit der Kündigungsfrist sie im Regelfall drei Monate betragen.
Kündigen kann man sogar einen Mietvertrag auch wenn dieser noch gar nicht begonnen hat.
Ich habe noch keine Miete gezahlt, also so gesehen, ja auch noch nichts anerkannt.
Ein schriftlicher Mietvertrag ist wirksam mit der Unterschrift von Mieter und Vermieter.
Ja , mit der Unterschrift bist du einen Vertrag eingegangen ! Wenn eine Volmacht vom AG vorliegt haftet dieser auch , sonst du allein! Du kannst den Vertrag aber sofort kündigen ! Einen Teil musst du aber da auch bezahlen Leider
Wie kann ich den Vertrag sofort kündigen?
Wenn der Vertrag befristet ist , dann geht dies nur aus besonderen Grund ! Lies einfach mal nach was im Vergrag steht ! Zeitverträge lassen sich nicht so einfach kündigen ! Lass dich im Zweifel vom Mieterbund vor Ort beraten ! Ohne Vertrag zu lesen ist es schwer dir genaue Tipps zu geben
Der Vertrag ist gültig. Für den Vermieter haftest du als Mieter. Wenn dein Arbeitgeber die Kosten nicht übernehmen will, weil du keine Vollmacht hattest, ist das dein persönliches Pech. Der Vertrag beginnt nicht mit der Mietzahlung sondern am Tag, der als Vertragsbeginn im Vertrag steht.
Meinem Rechtsempfinden nach bist du einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen. Du stehst als Mieter im Vertrag und hast den auch unterschrieben.
Ich habe noch keine Miete gezahlt, also so gesehen, ja auch noch nichts anerkannt
Das redest du dir aber schön. Deine Unterschrift steht unter dem Vertrag, du hast dich als Mieter eingetragen, also bist du voll haftbar.
Die einzige Möglichkeit die dir bleibt, ist den Vertrag fristgemäß zu kündigen und für drei Monate die Miete zu zahlen, es sei denn die Wohnung wird schon früher neu vermietet.
Okay. Ich hab das eigentlich schon befürchtet, wollte die Bestätigung aber auch nochmal haben. Wisst ihr denn auch, wie mein Kündigungsrecht aussieht? Es handelt sich um einen Vertrag mit festgelegter Laufzeit. Eine Kündigungsklausel an sich ist nicht enthalten. Ich darf allerdings keinen Nachmieter stellen. Habe ich nicht ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen oder so?