Haftung ohne Unterschriftenregelung?

3 Antworten

Die Haftung für irgendwas oder die Nichthaftung ergibt sich immer aus gesetzlichen Vorschriften (Außenhaftung) oder internen Vereinbarungen (Haftung im Innenverhältnis).

Wenn ich einem Unternehmen ein Angebot schicke, und das Unternehmen schickt dann die Zustimmung, dann kommt der Vertrag zu stande.

Es ist egal, wer die Zustimmung unterschrieben hat und mit welchem Zusatz. Einzig Ausnahme: Es ist offensichtlich, dass es jemand abgeschickt hat, der nicht dazu befugt ist, z.B. die Putzfrau hat mit dem Zusatz Putzfrau unterschrieben.

im Auftrag ist ja klar, dass du das nicht aus eigenem Entschluss machst. 1.A.

in Vertretung, kannst du nur im Einzelfall beauftragt werden i. V.

erst wenn du eine Prokura hast, handelst du selbst verantwortlich. ppa

Salzstreuner 
Fragesteller
 23.03.2020, 06:19

i.V. heißt aber zum einen „in Vollmacht“ und zum anderen ist es halt immernoch offen was passiert, wenn ich ganz ohne Zusatz unterschreibe. Aus einem anderen Unternehmen kenne ich es, dass nur die Geschäftsführung ohne Zusatz unterschrieben hat.

Wie gesagt, ich würde gerne wissen, ob ich persönlich haften kann, wenn ich nicht explizit darauf hinweise (durch den Zusatz), dass ich nur im Auftrag handel.
denn dann würde ich nicht mehr in meinem Namen ohne Zusatz unterschreiben wollen.

Du bist auch ohne Unterschriftenregelung dafür verantwortlich, was du im Namen der Firma heraus gibst. Nur kannst du deswegen nicht in Haftung genommen werden.

Du handelst ja als Handlungsgehilfe. Es ist Sache deines Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass du nichts falsches heraus gibst.

Salzstreuner 
Fragesteller
 22.03.2020, 18:31

Ja aber sieht die persönliche Haftung denn nun anders aus, wenn ich mit i.A. oder ohne Zusatz unterschreibe? Also falls etwas schief gelaufen ist.