Unterschrift nach Lähmung nicht mehr möglich - Vollmacht?

4 Antworten

Durch einen Notar oder Anwalt.

Wenn es diesen Menschen geben sollte, dann benötigt er meiner Meinung nach sowieso einen gerichtlich bestellten Betreuer. Für jegliche Abschnitte des Lebens, die einer Unterschrift bedürfen, sei es nur die Kommunikation mit der Krankenkasse für Hilfsmittel oder das Bankkonto.

Ich würde die Antwort davon abhängig machen, was sich noch alles im Eigentum dieses Menschen befindet.

Also in deinem Beispiel sollte das kein Problem sein. Via Handzeichen kann er eine Willenserklärung abgeben, dass das Auto von der Frau verkauft werden darf. Schwieriger wird es bei Dingen die eine Unterschrift erfordern oder wenn du gar keine WE mehr abgeben kannst. Hier ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Ansonsten bestimmt ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer.

Willenserklärung unter Zeugen!