Arbeitszeugnis; Wo und von wem kommt die Unterschrift?


28.02.2020, 15:21

P.S. Zu der Sache mit den Unterschriften.

Der Erste hat linksbündig Unteschrieben der Zweite auf der selben Linie mittig. Ist so korrekt oder "verstösst" es irgendwie der äusseren Form?


28.02.2020, 19:32

P.P.S. Ist das nun ein einfaches Arbeitszeugnis.

4 Antworten

Unmittelbare Vorgesetzte sollten das Arbeitszeugnis schreiben.

Häufig wird das gar nicht gemacht, weil diese Personen sehr unerfahren sind die Arbeitszeugnisse zu formulieren.

Hierzu sollte es aber betriebliche Regelungen geben, die genau festlegen wer Vorgesetzter ist und wer Arbeitszeugnisse unterschreiben soll.

Gibt es eine Tätigkeitsbeschreibung für den Arbeitsplatz? Der sollte herangezogen werden.

Auch wenn Du kurzzeitig dort gearbeitet hast, sollte man schreiben können, ob Du die Tätigkeit wirklich sinnvoll ausfüllen konntest.

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 15:35

ich persönlich wollte ja nur ein einfaches Arbeitszeugnis.

BVBDortmund  28.02.2020, 15:47
@lschecker90gf

Da steht doch, dass eine qualifizierte Lestungsbeurteilung leider nicht möglich ist. Das ist kein einfaches Arbeitszeugnis. Keine Bewertung sollte im einfachen Arbeitszeugnis stehen. Und wenn, es ist egal, weil Du nur 1 Monat gearbeitet hast.

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 15:49
@BVBDortmund

wie kommst du darauf dass ich nur einen Monat gearbeitet habe?

BVBDortmund  28.02.2020, 15:56
@lschecker90gf

Habe es erfunden. Wie lange hast Du dort gearbeitet?

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 16:08
@BVBDortmund

09/2019 - 12/2019

BVBDortmund  28.02.2020, 16:18
@lschecker90gf

4 Monate, das ist kurz. Ein einfaches Arbeitszeugnis reicht da. Formale Dinge wie Unterschriftsberechtigung sind da wohl nicht relevant.

Warum schickst Du eine Vorlage?

Wichtig wäre im einfachen Arbeitszeugnis eine Tätigkeitsbeschreibung und Dank für die Tätigkeit und gute Wünsche.

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 19:18
@BVBDortmund

Ich habe um ein einfaches Arbetiszeugnis gebeten.

Erhalten habe ich eins mit Tätigkeitsauflistung und unvorteilhafter Formulierung. Ich habe dann den aussteller angeschrieben und ihn darauf hingewiesen dass der gesetzlich dazu verpflichtet ist mir auf verlangen ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Dann habe ich ihm noch eine Vorlage dazugelegt. Und auch diesmal ist er von der Vorlage abgewichen.

Ja nun werde ich zur Gewerkschaft gehen und dort um Rat bitten.

Du hast 4 Monate dort gearbeitet und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis eingefordert: du hast eine Vorlage gesendet. Ein einfaches Zeugnis wäre für 4 Monate vermutlich die bessere Wahl.

Bei 4 Monaten sollten/könnten die Unterzeichner des Arbeitszeugnisses identisch mit den Unterzeichnern des Arbeitsvertrages sein. Wer dies nun bei dir ist und wie geregelt? wohl nicht zu beantworten, hierfür müsste man das Organigramm und den Geschäftsverteilungsplan kennen. Oft es so, dass der direkte Vorgesetzte den Grundstock liefert und dies in der zuständigen Abteilung dann entsprechend ausformuliert wird.

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 19:30

Ok zum Thema einfaches Arbeitszeugnis. Was ich auch haben wollte und dann halt sowas bekommen habe. Ab wann gilt das Arbeitszeugnis als Erweitertes Arbeitszeugnis?

Und ist diese Vorlage für ein einfaches Arbeitszeugnis richtig?

sieh Antwort von mir wegen Bildeinfügen.

kabbes69  28.02.2020, 20:09
@lschecker90gf

du unterscheidest zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis. Bei einfach, steht auch einfach drüber.

Hier ist es relativ gut erklärt

https://karrierebibel.de/einfaches-arbeitszeugnis/

Im Einfachen ist die Art deiner Arbeit nicht bewertet. Es werden keine Noten verteilt.

Nur so wie ich dich verstanden habe, hast du nun ein Arbeitszeugnis, dieses kannst du nicht mehr „umtauschen“.

Ob es nun tatsächlich ein einfaches Zeugnis ist (auf Grund des Satzes) oder nicht? wenn von deiner Leistung außer dieser Satz nichts steht - ist es anzunehmen.

ich sehe da kein problem drin. in größeren firmen ist es normal, dass die perso das schreiben unterzeichnet. war bei mir auch immer so, allerdings plus direkter vorgesetzter.

es macht auch sinn, den letzten satz drin zu lassen, da sich jemand anderes sonst wundern könnte, warum das zeugnis nicht ausführlicher ist.

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 15:36

Man könnte den Satz aber weglassen oder?

AshleighHoward  28.02.2020, 15:52
@lschecker90gf

bestimmt, wär aber zu deinem nachteil und kontraproduktiv.

Öhm....wie lange warst du denn dort beschäftigt?

Unterschreiben muss zumindest ein Vertreter deines Arbeitgebers, der dir gegenüber weisungsbefugt war.

Beim Rest verstehe ich nicht so recht, was du meinst.

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 15:34

Ich bin mir nicht sicher ob diese Titel unterschriftberechtigt sind. Und ich weiss auch nicht dass ob die Position der Unterschrift richtig ist.

qugart  28.02.2020, 15:37
@lschecker90gf

Wieso liest du nicht erstmal meine Antwort und gehst fürs erste da mal drauf ein?

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 15:43
@qugart

Ich bin mir nicht sicher ob der Niederlassungsleiter bei dem Unternehmen hierzu der Ansprechpartner ist. Ich meine die Formulierung. Da das Unternehmen ein wengi größer ist kann ich dem nicht unterstellen dass die internen strukturen anders sind.

Das Arbeitszeugnis hatte ich damals bei der stellvertretenden Niederlassungsleiterin angefordert. Die hat dass dann an die entsprechenden Leute weiter geleitet. Daher mein Verdacht dass es vielleicht nicht der GF oder direkter Vorgesetzter sein muss der das unterschreibt.

qugart  28.02.2020, 15:46
@lschecker90gf

Na dann...hättest du einfach mal meine Antwort gelesen

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 15:49
@qugart

was meinst du damit.

emib5  28.02.2020, 16:48
@lschecker90gf

Dass Du zu ... bist einfach mal die ganz einfache, einleitende Frage zu beantworten.

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 19:19
@emib5

Die Unterschriften sind von Personen erstellt worden die mit mir so erst einmal nichts zu tun hatten.

und das mit dem ... kannst du dir sparen.

emib5  28.02.2020, 19:53
@lschecker90gf

Und immer noch nicht... Du begreifst es echt nicht.

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 19:56
@emib5

wenn du dich nicht ausdrücken kannst.....

spar dir weitere kommentare

emib5  28.02.2020, 20:05
@lschecker90gf

Ok, weil Du scheinbar nicht lesen kannst oder nicht weist, was eine Frage ist:

Du wurdest ganz am Beginn der Antwort von qugart wie lange Du denn dort beschäftigt gewesen bist.
Anstatt diese einfache Frage zu beantworten, die qugart Dir gestellt hat, um Dir weiterhelfen zu können, schreibst Du nur irgend welche anderen Kram, gehst aber auch nachdem Du darauf aufmerksam gemacht wurdest nicht drauf ein.

So kann man Dir nicht helfen.

Auch jetzt hattest Du es scheinbar nicht nötig Dir die Antwort noch mal genau durchzulesen...

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 20:08
@emib5

ach du meinst die antwort von jemadn anderen.

Ich habe die Frage beantwortet 09/2019 - 12/2019

emib5  28.02.2020, 20:10
@lschecker90gf

Aber nicht dem Fragesteller, der keine Nachricht bekommt, wenn Du etwas woanders postest.

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.02.2020, 20:16

Beschäftigungszeitraum 09/2019 - 12/2019

qugart  02.03.2020, 07:31
@lschecker90gf

Steht alles in meiner Antwort.

Wegen den 3 Monaten solltest du kein Fass aufmachen. Ansonsten -> ab zum Anwalt