Unterschrift falsch geschrieben - trotzdem gültig?

7 Antworten

Nein, alle Daten müssen korrekt sein. Wenn Du Glück hast merkt jemand bei der Behörde, dass der Name auf Geburtsurkunde und dem Antrag nicht übereinstimmen. Wenn nicht, brauchst Du einen neuen Ausweis. Aber wenn man "aus Versehen" den eigenen Namen falsch schreibt, muss man die zusätzliche Lauferei und die Kosten in Kauf nehmen... Moment... Hast Du nur falsch unterschrieben oder ist der Ausweis falsch ausgestellt?

Nessava1976  30.03.2012, 10:56

Seid wann muß man denn beim Beantragen eines neuen perso die Geburtsurkunde mit nehmen? Ich mußte das neulich nicht.-) Nur den alten Perso und ein aktuelles Passbild und natürlich viel viel geld:-)

LondonerNebel  30.03.2012, 11:00
@Nessava1976

Keine Ahnung, wie das beim deutschen Perso läuft. Bei uns muss man zumindest für den ersten Reisepass die Geburtsurkunde vorlegen, später dann auch nicht mehr. Aber wenn schon ein Perso vorhanden ist, müsste die Abweichung erst recht auffallen...

Mahaleb 
Fragesteller
 30.03.2012, 11:12
@LondonerNebel

also danke mal für die schnellen Antworten! :)

Der Ausweis ist richtig ausgestellt, nur eben dummerweise mit "doppel i" unterschrieben

Hab ihn in Österreich beantragt!

LondonerNebel  30.03.2012, 11:19
@Mahaleb

Wenn Du nur "falsch" unterschrieben hast, ist alles okay.

Hallo! Nein, ich denke nicht das er dann gültig ist. Du mußt es bei Abholung des persos ansprechen und klären und dann sicher einen neuen beantragen:-() ich hoffe nur nicht für dich das Du es dann auch noch mal bezahlen mußt. ich weiß ja selber was das kostet:-() sonst rufe doch mal bei der Gemeinde an und frage nach! Dann hast Du Gewissheit:-)Viel Glück:-)

WEnn die Daten auf dem Ausweis alle richtig sind, dann kannst du Glück haben.

Kann man deine Unterschrift denn komplett lesen? Mit den 2 is?

Denn eine Unterschrift muss ja nicht lesbar sein, du kannst im Prinzip unterschreiben wie du willst.

Daher, solang alle Daten auf dem Ausweis stimmen, ist es nicht so schlimm.

Sumselbiene  30.03.2012, 11:32

"Kannst du Glück haben" ist nicht ganz richtig ausgedrückt.

Die Unterschrift muss nicht leserlich sein, daher kann ich hinkrakeln, was ich will.

Mahaleb 
Fragesteller
 30.03.2012, 11:38
@Sumselbiene

Gut ok.. es is aber leider leserlich mit doppel i unterschrieben worden! trotzdem egal?

ja, weil DU das ja unterschrieben hast! Dann ist das egal wie die aussieht. Dann kann es auch nur ein strich sein und sie ist gültig.

Nessava1976  30.03.2012, 10:57

Doch nicht beim Perso! Dann könnte ja jeder wahlweise seinen Namen anderes schreiben:-) Das geht doch nicht. . .

LondonerNebel  30.03.2012, 11:02
@Nessava1976

Wom steht bitte geschrieben, dass meine Unterschrift überhaupt leserlich sein muss?

geh zum amt und lasst dir lieber einen neuen machen