Wann darf man "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt worden und ohne Unterschrift gültig" verwenden?

8 Antworten

Die 2-wöchige Frist für eine Beanstandung der Nebenkostenabrechnung ist falsch! Du hast 12 Monate Zeit dafür:

Widerspruchsfrist nach § 556 BGB

Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB hat der Mieter seine Einwendungen gegen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Zugang der Abrechnung gegenüber dem Vermieter mitzuteilen. Sollte der Mieter die Frist verstreichen lassen, so ist er mit seinen Einwänden ausgeschlossen und kann diese nicht mehr wirksam geltend machen, außer er hat die Fristverstreichung nicht zu verantworten.

Quelle: http://www.mietrecht.org/nebenkosten/widerspruchsfrist-nebenkostenabrechnung/

Die Nebenkostenabrechnung ohne Unterschrift des Vermieters ist gültig.

In Deinem Mietvertrag wurde bereits mit beidseitiger Unterschrift vereinbart, dass jährlich über die Nebenkosten abgerechnet wird.

Da die Nebenkostenabrechnung keinen "Vertrag" darstellt, den beide unterschreiben müssen, um Gültigkeit zu erlangen, sondern lediglich eine Aufstellung der angefallenen Kosten bzw. deren Aufteilung auf die Mieter, die auch noch anhand von Belegen und der vertraglichen Vereinbarungen des Mietvertrags nachprüfbar sind, ist eine Unterschrift des Ausstellers unwichtig.

Schaut man sich zudem an, was so die Mindestanforderungen an Rechnungen sind, die Finanzämter von Gewerbebetrieben verlangen, ist da nirgendwo die Unterschrift erwähnt. Auch daraus ergibt sich, dass analog dazu Nebenkostenab-Rechnungen nicht unterschrieben sein müssen, um Gültigkeit zu erlangen.

Stehen die zwei Wochen Widerspruchsfrist, von denen Du schreibst, auf dieser Abrechnung oder gehst Du einfach mal davon aus, dass Du als "Verbraucher" zu allem zwei Wochen Widerspruchsfrist hast, was so auch nicht stimmen würde?

Dass Du in Wirklichkeit 12 Monate Zeit hast, wurde Dir schon mitgeteilt.

Definition "maschinell erstellt": Ist es wirklich so, dass die Abrechnung handschriftlich auf ein weisses Blatt Papier geschrieben wurde? Wohl nicht. Also wurde sie mit einem PC erstellt und einem Drucker ausgedruckt. Somit ist sie doch maschinell erstellt. Nichts anderes meint dieser Satz. Zu diesem Satz gibt es keine gesetzliche Regelung, zumal dieser eher aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung stammt, wo es vielleicht irgendwelche Durchführungsverordnungen gibt, die aber mit Privatwirtschaft nichts zu tun haben.

Also gültig ist die Abrechnung auf jeden Fall. Würdest Du das anzweifeln, würdest Du Dich lächerlich machen. Insofern ist Deine Idee, hier erst mal nachzufragen, bestimmt sehr gut!

Ich gehe mal von aus das er nen standart schreiben mit der floskel oben auf dem stapel papiere zugeschickt bekommen hat und dazu noch ein paar blätter wo der vermieter was notiert hat.

.... eine Rechnung wird auch bei uns nicht unterschrieben.

Habe ich doch einmal einen lieben Mieter erlebene dürfen, der über eine UNterschrift ergänzt hatte: Betrag dankend erhalten.

Auch ich bin lernfähig.

Und warum ein Mieter seine Rechte in einem ganzen Jahr nicht umsetzt, bleibt mir verborgen.

Er scheint ja nicht einmal Einsicht genommen zu haben und somit hat er ja sein Recht auch verwirkt.

Der Satz hat keinerlei Bedeutung, in keinem Schreiben, genausowenig wie der Satz "Eltern haften für Ihre Kinder" irgend eine Bedeutung hat.

Das schreibt an halt so rein, um das Ding wichtiger aussehen zu lassen oder es zu unterstreichen, rechtlich Sinn macht der Satz gar nicht.

Es ist das "konkludente Handeln", das hierbei von Bedeutung ist. Das bedeutet, dass eine Willenserklärung durch eine Handlung manifestiert wird.

Und die Handlung Deines Vermieters ist, dass er Dir das Ding geschickt hat. Damit tut er seinen Willen kund, dass er das so möchte und ab genau dann ist das gültig, mit oder ohne Unterschrift.

Du kannst der Nebenostenabrechung widersprechen zu den üblichen Bedingungen.

Der Satz hat keinerlei Bedeutung, in keinem Schreiben,

In Behördenschreiben schon.

Meines Wissens wurde der Satz mal eingeführt, als immer mehr auf EDV umgestellt wurde und auch so versendet wurde und daher keine eigenhändige Unterschrift möglich war.

Einige Schriftstücke bedürfen zwingend eine eigenständige Unterschrift, aber die NK-Abrechnung nicht. Daher auch ohne Unterschrift gültig.

Die Frist beträgt aber 12 Monate und nicht 2 Wochen. Kannst also die Abrechnung bemängeln.