Inkasso berechtigt trotz fehlender Unterschrift?

Ja 60%
Nein 40%

5 Stimmen

5 Antworten

Ja

Die Antworten auf die Gültigkeit wurden bereits ausführlich beantwortet.

Ich wollte dich aber auf etwas hinweisen.

Die Vereinbarung "Ratenzahlung" ist ein neuer Vertrag, den du jetzt mit dem Inkasso abgeschlossen hast. Du hast die höhere Grundforderung, nämlich den früheren Grundbetrag plus die neuen Forderungen des Inkassos damit anerkannt. Letztlich ist so etwas immer teurer und sollte niemals unterschrieben werden ohne dass man diese zusätzlichen Forderungen auf Richtigkeit und Höhe geprüft hat.

Diese "günstige Ratenzahlungsangebote" sind nichts anderes als eine Inkassofalle. Und da es sich um einen neuen Vertrag handelt ändern sich auch die Verjährungszeiten.

Ja

Verträge müssen nicht immer unterschrieben werden, beim Supermarkt unterschriebst du ja auch nicht immer einen Kaufvertrag und trotzdem ist der Vertrag nach Bezahlung gültig.

Wenn du das per Mail schreibst und dann auch zahlst, hast du deinen Handlungswillen damit klar gezeigt.

Solange gezahlt wird, ist eine Unterschrift aus meiner Sicht nicht zwingend erforderlich.

Ja

Ja, selbstverständlich ist es ein gültiger Vertrag, die Beweiskraft ist die eigentliche frage.

Nein

es würde auch nicht interessieren, wenn du das unterschrieben hättest

aber dann pfänden sie einfach bei dir, wenn du nicht bezahlst

sie können dich zb auch zur EV nötigen.

Die ist super für die Schufa, dann bekommst du nix mehr auf Kredit, keine Wohnung, gar nichts.