Inkasso berechtigt trotz fehlender Unterschrift?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Ja 60%
Nein 40%

5 Antworten

Ja

Die Antworten auf die Gültigkeit wurden bereits ausführlich beantwortet.

Ich wollte dich aber auf etwas hinweisen.

Die Vereinbarung "Ratenzahlung" ist ein neuer Vertrag, den du jetzt mit dem Inkasso abgeschlossen hast. Du hast die höhere Grundforderung, nämlich den früheren Grundbetrag plus die neuen Forderungen des Inkassos damit anerkannt. Letztlich ist so etwas immer teurer und sollte niemals unterschrieben werden ohne dass man diese zusätzlichen Forderungen auf Richtigkeit und Höhe geprüft hat.

Diese "günstige Ratenzahlungsangebote" sind nichts anderes als eine Inkassofalle. Und da es sich um einen neuen Vertrag handelt ändern sich auch die Verjährungszeiten.

Ja

Verträge müssen nicht immer unterschrieben werden, beim Supermarkt unterschriebst du ja auch nicht immer einen Kaufvertrag und trotzdem ist der Vertrag nach Bezahlung gültig.

Wenn du das per Mail schreibst und dann auch zahlst, hast du deinen Handlungswillen damit klar gezeigt.

Solange gezahlt wird, ist eine Unterschrift aus meiner Sicht nicht zwingend erforderlich.

Ja

Ja, selbstverständlich ist es ein gültiger Vertrag, die Beweiskraft ist die eigentliche frage.

Nein

es würde auch nicht interessieren, wenn du das unterschrieben hättest

aber dann pfänden sie einfach bei dir, wenn du nicht bezahlst

sie können dich zb auch zur EV nötigen.

Die ist super für die Schufa, dann bekommst du nix mehr auf Kredit, keine Wohnung, gar nichts.

A41997 
Fragesteller
 01.11.2021, 10:06

Naja die haben meinen Raten Vorschlag angenommen seitdem zahle ich jeden Monat, aber trotzdem ob es gesetzlich richtig ist ohne schriftliche Unterschrift Rechtens ist ?

20041889686  01.11.2021, 10:07
@A41997

nur der, der es gewährt, muss unterschreiben

ihre unterschrift reicht

nur der, der es nicht will, es anfechten will, dessen unterschrift muss drauf sein

A41997 
Fragesteller
 01.11.2021, 10:08
@20041889686

Hmm okey Frage nur weil Ende des Jahres eig Verjährung ist das waren dann 3 Jahr ab Forderung. Würde es dann für mich gelten?

geheim007b  01.11.2021, 10:24
@A41997

selbstverständlich nicht.

20041889686  01.11.2021, 10:25
@A41997

nein, wenn man geld zahlt, verjährt nichts

EXInkassoMA  02.11.2021, 09:12

Wir wissen ja nicht ob überhaupt tituliert wurde. Da hat der TE keinen Hinweis gegeben