Muss man bei Unterschrift auf Personalausweis auch Vorname mit draufschreiben oder genügt der Nachname?

3 Antworten

Du sollst so unterschreiben, wie du immer unterschreibst. Aber nicht mit falschem Namen oder Symbolen.

Gemäß der Verwaltungsvorschriften zum Passgesetz Ziffer 6.2.1.2 Unterschrift der antragstellenden Person:

Die Unterschrift der antragstellenden Person erfüllt die Funktion eines Identitätsmerkmals. Sie soll so geleistet werden, wie die Person dies im täglichen Leben zu tun pflegt. Eine formgültige Unterschrift liegt nur vor, wenn der Schriftzug individuell ist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt. Handzeichen, bewusste und erkennbare Namensabkürzungen, Symbole („=“ für den Namen „Gleich“) oder Bilder (eine gemalte Blume für den Namen „Blume“) sind nicht zulässig. Ebenso stellt die Unterzeichnung mit einem anderen als dem Familiennamen keine formgültige Unterschrift dar (Müller unterschreibt mit dem erkennbaren Schriftzug „Meier“). Personen, die einen Doppelnamen führen, können hingegen nicht verpflichtet werden, die Unterschrift mit beiden Namensteilen zu leisten, sofern sie auch im täglichen Leben nur mit einem Namensteil unterschreiben. Personen, die gewöhnlich mit Vor- und Familiennamen unterschreiben, können die Vornamen abkürzen oder entfallen lassen, wenn der Raum für die übliche Unterschrift nicht ausreicht. Personen ausländischer Herkunft können, wenn sie dies auch sonst im Rechtsverkehr tun, anstelle der lateinischen Buchstaben mit den nichtlateinischen Schriftzeichen ihrer Herkunftssprache unterzeichnen. In diesen Fällen soll von der antragstellenden Person ein Dokument, das im Rechtsverkehr üblicherweise verwendet wird (EC-Karte, Führerschein etc.) und die Unterschrift enthält, zum Nachweis vorgelegt werden. Vor dem Namen können der Doktorgrad in abgekürzter Form mit weiteren Zusätzen (z. B. Dr. med., Prof. Dr.) oder andere akademische Grade (z. B. Dipl.-Ing.) geschrieben werden.

Die eigenhändige Unterschrift meiner Mutter ist nur ihr Vorname, allerdings verdeutlicht ihre Unterschrift nur einen Buchstaben, der Rest ist eher unleserlich. 

Im Laufe des Lebens hat sie in Deutschland immer so Unterschrieben und es hat bisher immer alles geklappt.

Nebenbei betont: Sie hat keinen deutschen Pass.

Nein du brauchst beide Namen, das macht man bei Dokumenten so.

Bei amtlichen Dokumenten wie Personalausweis, Reisepass und Führerschein unterschreibt man immer mit Vor- und Nachnamen. 

Die eigenhändige Unterschrift meiner Mutter ist nur ihr Vorname, allerdings verdeutlicht ihre Unterschrift nur einen Buchstaben, der Rest ist eher unleserlich. 

Im Laufe des Lebens hat sie in Deutschland immer so Unterschrieben und es hat bisher immer alles geklappt.

Nebenbei betont: Sie hat keinen deutschen Pass. Sie hat die Unterschrift vom ihrem ausländischen Pass übernommen.