Unterschlagung Fremdes Geld abgehoben?

3 Antworten

Du hast einfach so von fremden Menschen Geld überwiesen bekommen und dich nicht gewundert? Von wem hast du denn die Meldung erhalten, dass dein Konto gesperrt ist, und wer hat dir die Empfängerdaten für die Rücküberweisung gegeben?

Nun gut, also erst mal zu deinen Fragen: Du musst dort nicht erscheinen, und das solltest du auch nicht, ohne dich vorher mit einem Anwalt besprochen zu haben. Vor der Polizei definitiv keine Aussage treffen!

stonii94 
Fragesteller
 05.02.2016, 18:03

Ich habe nichts davon gewusst als ich es abgehoben habe ich wurde danach von der Bank des anderen angerufen ich solle das geld sofort zurück überweisen sonst würden sie eine Anzeige gegen mich einleiten, was sie ja anscheinend trozdem gemacht haben. Die Bank hat die Rücküberweisung dann getätigt.

KaeteK  08.02.2016, 11:20
@stonii94

Du mußt doch gesehen haben, dass dir das Geld nicht gehört. Was ja auch der Grund war, dass du es vermutlich sofort abgehoben hast. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und jetzt versuche es mit mal mit Ehrlichkeit. Kann sein, dass die Sache eingestellt wird.

Man muß im Leben für die Dinge einstehen, die man verbockt hat.

lg

Nein, du bei der Polizei nicht aussagen, jedoch würde die Angelegenheit dann mehr als nur wahrscheinlich vor Gericht enden.

Ich kenne die Details nicht, aber das geht nicht so einfach mit der Unterschlagung. Du hast das Geld zurückgezahlt und kannst da alle möglichen Geschichten erzählen, warum du das Geld zuerst abgehoben hast wie z.B. "Du wolltest das Geld abheben da du befürchtet hast man könne es von deinem Konto abbuchen. Du warst dir einfach nicht sicher ob du noch Schulden bei Mediamarkt hattest" oder was weiß ich.

Du hast ja ein Kontoauszug und ne Quittung von der Überweisung.

stonii94 
Fragesteller
 05.02.2016, 18:05

ja das habe ich 

Mondmayer  05.02.2016, 18:18
@stonii94

z.B. hier aus Wikipedia

>>Der Finder einer Geldbörse auf der Straße steckt diese ein, weil er sie zum Fundbüro
bringen will. Der subjektive Tatbestand wäre nicht erfüllt und
Strafbarkeit läge nicht vor. Will er die Geldbörse hingegen behalten,
sind sowohl der objektive wie der subjektive Tatbestand erfüllt und er
macht sich als Unterschlagungstäter strafbar. Auf der anderen Seite wird
vertreten, dass es sich um ein äußerlich eindeutig als
Zueignungshandlung erkennbares Verhalten handeln muss, z. B. durch
Veräußerung oder Ableugnen des Besitzes.
Dabei kommen beide Auffassungen unter Umständen auch zu
unterschiedlichen Tatbegehungszeitpunkten. Ferner stellen andere auf
eine endgültige Enteignung des Opfers durch den Täter ab<<

Man kann dir wenn es so ist wie du es erzählt hast eigentlich nichts. Lass dich von einem Anwalt beraten und erzähl die Geschichte "richtig".