Unterschlagung Fremdes Geld abgehoben?
Hallo, Ich habe Geld von unbekannten Personen überwiesen bekommen und es danach abgehoben. Danach bekam ich die Meldung mein Konto sei gesperrt bis ich die Beträge zurück überweise. Das habe ich dann auch getan und mein Konto war wieder freigeschaltet. Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen in dem gegen mich in "Unterschlagung" gem. §246 Abs. 1 Nr. 3 StGB ermittelt wird. Wie soll ich darauf reagieren bzw. was wird mir hier überhaupt vorgeworfen und was droht mir hier im schlimmsten fall? Bin ehrlich gesagt total überfordert mit der Situation weil ich doch nur Geld abgehoben habe und jetzt eine Anzeige am Hals habe?!
Auf dem Brief steht außerdem: Die Vernehmung bzw. Anhörung soll Ihnen Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung nehmen, die gegen Sie vorliegende Verdachtsgründe aufzuklären und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen. Ist das was gutes? und muss ich dort überhaupt erscheinen?
3 Antworten
Du hast einfach so von fremden Menschen Geld überwiesen bekommen und dich nicht gewundert? Von wem hast du denn die Meldung erhalten, dass dein Konto gesperrt ist, und wer hat dir die Empfängerdaten für die Rücküberweisung gegeben?
Nun gut, also erst mal zu deinen Fragen: Du musst dort nicht erscheinen, und das solltest du auch nicht, ohne dich vorher mit einem Anwalt besprochen zu haben. Vor der Polizei definitiv keine Aussage treffen!
Du mußt doch gesehen haben, dass dir das Geld nicht gehört. Was ja auch der Grund war, dass du es vermutlich sofort abgehoben hast. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und jetzt versuche es mit mal mit Ehrlichkeit. Kann sein, dass die Sache eingestellt wird.
Man muß im Leben für die Dinge einstehen, die man verbockt hat.
lg
Nein, du bei der Polizei nicht aussagen, jedoch würde die Angelegenheit dann mehr als nur wahrscheinlich vor Gericht enden.
Ich kenne die Details nicht, aber das geht nicht so einfach mit der Unterschlagung. Du hast das Geld zurückgezahlt und kannst da alle möglichen Geschichten erzählen, warum du das Geld zuerst abgehoben hast wie z.B. "Du wolltest das Geld abheben da du befürchtet hast man könne es von deinem Konto abbuchen. Du warst dir einfach nicht sicher ob du noch Schulden bei Mediamarkt hattest" oder was weiß ich.
Du hast ja ein Kontoauszug und ne Quittung von der Überweisung.
ja das habe ich
z.B. hier aus Wikipedia
>>Der Finder einer Geldbörse auf der Straße steckt diese ein, weil er sie zum Fundbüro
bringen will. Der subjektive Tatbestand wäre nicht erfüllt und
Strafbarkeit läge nicht vor. Will er die Geldbörse hingegen behalten,
sind sowohl der objektive wie der subjektive Tatbestand erfüllt und er
macht sich als Unterschlagungstäter strafbar. Auf der anderen Seite wird
vertreten, dass es sich um ein äußerlich eindeutig als
Zueignungshandlung erkennbares Verhalten handeln muss, z. B. durch
Veräußerung oder Ableugnen des Besitzes.
Dabei kommen beide Auffassungen unter Umständen auch zu
unterschiedlichen Tatbegehungszeitpunkten. Ferner stellen andere auf
eine endgültige Enteignung des Opfers durch den Täter ab<<
Man kann dir wenn es so ist wie du es erzählt hast eigentlich nichts. Lass dich von einem Anwalt beraten und erzähl die Geschichte "richtig".
Ich denke, dass du, wenn du ehrlich bist, nicht viel zu befürchten hast. lg
Ich habe nichts davon gewusst als ich es abgehoben habe ich wurde danach von der Bank des anderen angerufen ich solle das geld sofort zurück überweisen sonst würden sie eine Anzeige gegen mich einleiten, was sie ja anscheinend trozdem gemacht haben. Die Bank hat die Rücküberweisung dann getätigt.