Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen-ohne Kfz...?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist nicht gesetzlich verpflichtet einer Einladung der Polizei zu folgen^^

Erst wenn der Staatsanwalt schreibt muß man

Absolut korrekt. Wenn er aber tatsächlich nichts gemacht hat und er sich entlasten kann, ist es nicht schlecht dort hinzugehen.

Unterschlagung sonstiger Güter kann auch bedeuten das Du, von wo auch immer, Dinge entnommen hast ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.

Das kann z. B. auch das Ausräumen einer Wohnung sein wenn das Erbe ausgeschlagen wurde.

Genau kann Dir das natürlich nur die Polizei beantworten.

Zum Datum: Vermutlich wurde das Fehlen der Sache am letztgenannten Tag um 17 Uhr festgestellt - das ist der späteste Zeitpunkt. Und man weiß sicher, dass es vor drei Monaten noch da war. Also ist der Zeitraum, an dem die vermutete Straftat begangen wurde, vom xxx bis yyy 17 Uhr.

Du stehst im Verdacht eine Unterschlagung begangen zu haben. Das kann auch an einem einzigen Tag im angegebenen Zeitraum gewesen sein und zwar um 17.00 Uhr. Wenn du nichts gemacht hat, hast du ja nichts zu befürchten, vielleicht beschuldigt dich jemand zu unrecht. Mach deine Aussage wahrheitsgemäß und wenn es dir zu heikel erscheint, mache zum vermeintlichen Tathergang keine Angaben, sondern nur Angaben zu deiner Person. Wenn sich der Vorwurf oder die Anschuldigung nicht entkräften lässt, dann nimm dir lieber einen Anwalt, damit du dich nicht um Kopf und Kragen redest.

Ruf doch da mal an, dann wirst Du es wissen.